AW: Kind 28, Student, Auslandssemester
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AW: Kind 28, Student, Auslandssemester
Wie wirkt sich das auf die Berücksichtigung des Unterhalts aus?
Kinder, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, können weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören.
Ob das bei 28-jährigen Kindern auch noch so gesehen werden kann, ist eine Frage des materiellen Steuerrechts.
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AW: Kind 28, Student, Auslandssemester
Hallo @charlie24
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage noch: Anlage Unterhalt, Zeile 36. Soll ich ankreuzen, dass die unterstützte Person das ganze Jahr in meinem Haushalt lebte oder sol ich die Zeiten des Auslandssemesters rausrechnen? Wie wirkt sich das auf die Berücksichtigung des Unterhalts aus?
Vielen Dank im Voraus.
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AW: Kind 28, Student, Auslandssemester
Anlage Kind kann ich gar nicht nehmen, weil das Kind über 25 Jahre alt ist, ist das korrekt?
Kranken- und Pflegeversicherung 942 €
Mit der Anlage Unterhalt müsste ich mich erst beschäftigen, da kann ich dir im Moment keinen vernünftigen Rat geben, wobei deine Fragen mit der elektronischen Steuererklärung zum Großteil nicht wirklich etwas zu tun haben.
Steuerberatung ist in diesem Forum aufgrund der Rechtslage in Deutschland nämlich nicht erlaubt!Zuletzt geändert von Charlie24; 19.12.2015, 23:28.
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Kind 28, Student, Auslandssemester
Hallo zusammen,
das ist mein erster Beitrag, also bitte ich um Nachsicht :-) Stundenlange Suche hier im Forum und Google
haben mir keine eindeutige Antwort gebracht.
Meine Tochter ist 28, wohnt bei mir, macht ihr Masterstudium.
Es sind folgende Kosten angefallen und ich habe irgendwie keine Ahnung wo ich was eintragen soll:
Unterhalt 225,00 p.M. insgesamt 2.700 €
Kranken- und Pflegeversicherung 942 €
Studiengebühren USA (Auslandssemester) 7.800 €
Auslandskrankenversicherung 690 €
Reisekosten ins Ausland 900€
Folgende Beträge wurden vom Bafög übernommen:
Studiengebühren 6.500 €
Auslandskrankenversicherung 62,00 p.M. insgesamt 310 €
Zuschuss 8,00 p.M. insgesamt 40 €
Darlehen 8,00 p.M. insgesamt 40 €
Anlage Kind kann ich gar nicht nehmen, weil das Kind über 25 Jahre alt ist, ist das korrekt?
In der Anlage Unterhalt habe ich nicht die "nötigen" Felder. Oder kann ich das da eintragen (was davon wohin)?
Oder außergewöhnliche Belastungen?
Mir raucht schon der Kopf.
Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhilft.
Vielen Dank im Voraus.Zuletzt geändert von irina.macht; 19.12.2015, 22:40.
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