Hallo zusammen,
ich habe da ein Problem, bei dem mir das Internet bislang nicht so recht weiterhilft. Und zwar bin ich Student und Kleinunternehmer als frerier Journalist und sitze jetzt vor der ersten Steuerklärung für 2014 (ja - immer noch. Lassen wir das mit den überschrittenen Fristen mal außen vor, bislang hat sich das Finanzamt jedenfalls nicht gerührt. Aber irgendwie muss das jetzt bis wenigstens zum 31. mal zum Amt.) - und was ich einfach nicht rausbekomme: Hat mein Status als Student jetzt irgendwelche Auswirkungen darauf, was ich angeben muss (womöglich schon in der Umsatzsteuererklärung)? Mögliche Konflikte bei BAföG, Versicherung, Kindergeld - alles für mich irrelevant. Nur, ob das irgendwie in dieser Steuererklärung untergebracht werden muss und wenn ja wie finde ich irgendwie nirgendwo.
Ganz konkret betrifft das vor allem die Einnahmenüberschussrechnung, ob formlos oder nicht. Denn: Ich hab eigentlich keine wirklichen Jobrelevanten Ausgaben, zumindest keine, von denen ich wüsste - bis auf den Sozialbeitrag einmal pro Semester, der für meinen Job insofern relevant ist, dass ich mit dem NRW-Ticket zur Arbeit fahre. Meine wesentlichen Ausgaben sind Lebenserhaltungskosten, Miete, Nebenkosten - ich habe kein Arbeitszimmer hier in meiner WG, ich mache keine Dienstreisen, alle Büromaterialien habe ich im Redaktionsbüro gestellt und dahin pendle ich dank meines Uni-NRW-Tickets "gratis" mit den Öffentlichen. Die Frage ist also, kann ich den Sozialbeitrag für die Uni als Kosten in der EÜR angeben? Und wenn ja, muss ich das irgendwie begründen? Habe ich irgendwelche Kosten, von denen ich womöglich gar nichts weiß und die ich angeben sollte?^^
Ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal .
ich habe da ein Problem, bei dem mir das Internet bislang nicht so recht weiterhilft. Und zwar bin ich Student und Kleinunternehmer als frerier Journalist und sitze jetzt vor der ersten Steuerklärung für 2014 (ja - immer noch. Lassen wir das mit den überschrittenen Fristen mal außen vor, bislang hat sich das Finanzamt jedenfalls nicht gerührt. Aber irgendwie muss das jetzt bis wenigstens zum 31. mal zum Amt.) - und was ich einfach nicht rausbekomme: Hat mein Status als Student jetzt irgendwelche Auswirkungen darauf, was ich angeben muss (womöglich schon in der Umsatzsteuererklärung)? Mögliche Konflikte bei BAföG, Versicherung, Kindergeld - alles für mich irrelevant. Nur, ob das irgendwie in dieser Steuererklärung untergebracht werden muss und wenn ja wie finde ich irgendwie nirgendwo.
Ganz konkret betrifft das vor allem die Einnahmenüberschussrechnung, ob formlos oder nicht. Denn: Ich hab eigentlich keine wirklichen Jobrelevanten Ausgaben, zumindest keine, von denen ich wüsste - bis auf den Sozialbeitrag einmal pro Semester, der für meinen Job insofern relevant ist, dass ich mit dem NRW-Ticket zur Arbeit fahre. Meine wesentlichen Ausgaben sind Lebenserhaltungskosten, Miete, Nebenkosten - ich habe kein Arbeitszimmer hier in meiner WG, ich mache keine Dienstreisen, alle Büromaterialien habe ich im Redaktionsbüro gestellt und dahin pendle ich dank meines Uni-NRW-Tickets "gratis" mit den Öffentlichen. Die Frage ist also, kann ich den Sozialbeitrag für die Uni als Kosten in der EÜR angeben? Und wenn ja, muss ich das irgendwie begründen? Habe ich irgendwelche Kosten, von denen ich womöglich gar nichts weiß und die ich angeben sollte?^^
Ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal .
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