Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

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  • maguro_nigiri
    Neuer Benutzer
    • 30.12.2015
    • 2

    #1

    Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

    Hallo,

    kurze Frage zu der rückwirkenden Steuererklärung:

    Kann ich dieses Jahr die Steuererklärung für 2012 einreichen, nächstes Jahr für 2013 usw. oder muss dass soz. im Paket 2012-2015 sein?

    Danke für die Hilfe und Grüße
    Florian
  • neysee
    Neuer Benutzer
    • 27.05.2007
    • 2640

    #2
    AW: Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

    Du kannst jede beliebige Steuererklärung, die nicht verfristet ist, in beliebiger Reihenfolge einreichen.

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      AW: Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

      Hallo maguro_nigiri,

      wenn du eine Antragsveranlagung machst, also nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben kannst du die Steuererklärung 2012 bis 31.12.2016 einreichen usw.
      Niemand hindert dich natürlich die Steuererklärungen für 2013 und 2014 gleich jetzt mitzumachen.

      Tschüß

      Kommentar

      • maguro_nigiri
        Neuer Benutzer
        • 30.12.2015
        • 2

        #4
        AW: Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

        Vielen Dank!

        Das genügt schon

        Kommentar

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