Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

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  • forum
    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2011
    • 110

    #1

    Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

    Hallo,

    ich vermiete ab 01.02.2016 eine "möblierte Wohnung".
    Das einiges Mobiliar schon in die Jahre gekommen ist, habe ich diese jetzt (12/2015) ersetzt.
    Kann ich diese Ausgaben als Erhaltungsaufwendungen 2016 absetzen?

    Die möblierte Wohnung war 2006 - 2013 vermietet.
    2014 - 01/16 Eigenbedarf.

    MfG
    forum
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    AW: Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

    Am besten den Steuerberater fragen!

    Eventuell geht das wegen der zwischenzeitlichen Eigennutzung nur über die AfA. Bei Erhaltungsaufwand, sofern es einer ist, müsstest du mindestens 20% bereits 2015 geltend machen
    Zuletzt geändert von Charlie24; 30.12.2015, 16:31.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      AW: Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

      Hallo forum,
      auf alle Fälle bist du im Arbeitgeberforum völlig falsch-

      Tschüß

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      • Elster-Tester
        Neuer Benutzer
        • 09.04.2013
        • 2511

        #4
        AW: Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

        Du kannst für den Zeitraum der Selbstnutzung keine AfA geltend machen.
        Mfg

        Kommentar

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