Seit 2014 betreibe ich eine Photovoltaikanlage.
Bei der für das Jahr 2014 erstellten Einnahmenüberschussrechnung habe ich bei den Betriebseinnahmen den kWh-Preis für den Eigenverbrauch aus den Selbstkosten (Versicherung, Abschreibung, Zinsen) ermittelt.
Ist diese Berechnung auch noch im Jahre 2015 anwendbar oder ist jetzt der kWh-Preis des eigenen Energieversorgungsunternehmens maßgeblich?
Bei der für das Jahr 2014 erstellten Einnahmenüberschussrechnung habe ich bei den Betriebseinnahmen den kWh-Preis für den Eigenverbrauch aus den Selbstkosten (Versicherung, Abschreibung, Zinsen) ermittelt.
Ist diese Berechnung auch noch im Jahre 2015 anwendbar oder ist jetzt der kWh-Preis des eigenen Energieversorgungsunternehmens maßgeblich?
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