Hallo,
ich hoffe meine Frage passt in diesen Teil vom Forum.
Ich habe vor kurzem meine Steuererklärung für 2014 gemacht. In Nachhinein ist mir erst klar geworden das ich in 2014 Steuern nach zahlen musste, wegen einer Beitragsrückerstattung der Krankenkasse (160 Euro TK Dividende). Gerade erhielt ich meinen Bescheid und muss insgesamt ~60 euro zurück zahlen. Zum Teil erwartet, wegen "ab Beitragsrückerstattung -160", und für mich unerwartet, wegen "ab Kürzungsbetrag nach Par. 10 Abs. 1 Nr 3. Buchstabe a S. 4 EstG - 142". Nach Recherche im Internet ist mir jetzt klar woher der zweite Betrag kommt. In der Erläuterung steht weiter:
Wenn ich es jetzt richtig verstehe, war ich 2014 verpflichtet meine Steuererklärung zu machen wegen der Beitragsrückerstattung. Ich frage mich jetzt doch wieso ich auch für 2015 eine Einkommensteuererklärung machen muss. Ist man grundsätzlich verpflichtet eine zu machen wegen dem Kürzungsbetrag von 4%? Ich habe mir nämlich sagen lassen dass man als Arbeitnehmer ohne weiteren Verdienste die 410 Euro nicht überschreiten, eigentlich nicht verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung zu machen. Wenn dies der Fall ist würde es für mich ja günstiger sein keine Steuererklärung zu machen, da ich sonst immer nach zahlen müsste. Kann ich daher Einspruch einlegen bezüglich der Steuererklärung von 2015?
Schon mal vielen Dank für mögliche Antworten!
ich hoffe meine Frage passt in diesen Teil vom Forum.
Ich habe vor kurzem meine Steuererklärung für 2014 gemacht. In Nachhinein ist mir erst klar geworden das ich in 2014 Steuern nach zahlen musste, wegen einer Beitragsrückerstattung der Krankenkasse (160 Euro TK Dividende). Gerade erhielt ich meinen Bescheid und muss insgesamt ~60 euro zurück zahlen. Zum Teil erwartet, wegen "ab Beitragsrückerstattung -160", und für mich unerwartet, wegen "ab Kürzungsbetrag nach Par. 10 Abs. 1 Nr 3. Buchstabe a S. 4 EstG - 142". Nach Recherche im Internet ist mir jetzt klar woher der zweite Betrag kommt. In der Erläuterung steht weiter:
Sie waren für 2014 von Amts wegen zu Einkommensteuer zu veranlagen. Geben Sie bitte ab dem Veranlagungszeitraum 2015 eine Einkommensteuererklärung ab.
Schon mal vielen Dank für mögliche Antworten!
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