Bitte um Unterstützung:
Ist es möglich, Studiengebühr für Masterstudium der Ehefrau, die 2014 vorab bezahlt wurde (Studienbeginn 09/15),
in Steuererklärung für 2015 geltend zu machen.
Für das Jahr 2014 wurde keine Erklärung vorgenommen, da wegen Auslandaufenthalt
Steuerfreiheit vorlag.
Vielen Dank.
Ist es möglich, Studiengebühr für Masterstudium der Ehefrau, die 2014 vorab bezahlt wurde (Studienbeginn 09/15),
in Steuererklärung für 2015 geltend zu machen.
Für das Jahr 2014 wurde keine Erklärung vorgenommen, da wegen Auslandaufenthalt
Steuerfreiheit vorlag.
Vielen Dank.
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