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Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

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    Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

    Bitte um Unterstützung:
    Ist es möglich, Studiengebühr für Masterstudium der Ehefrau, die 2014 vorab bezahlt wurde (Studienbeginn 09/15),
    in Steuererklärung für 2015 geltend zu machen.
    Für das Jahr 2014 wurde keine Erklärung vorgenommen, da wegen Auslandaufenthalt
    Steuerfreiheit vorlag.

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

    Hallo Thommy82,

    Ausgaben können geltend gemacht werden in dem Jahr wo sie anfallen ->dann muss eben eine Erklärung für 2014 eingereicht werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

      Hallo holzgoe
      Danke für die Antwort.
      Allerdings habe ich für 2014 keine Steuern bezahlt.

      Tschüss

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        #4
        AW: Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

        Zitat von Thommy82 Beitrag anzeigen
        Allerdings habe ich für 2014 keine Steuern bezahlt
        Dann ist ja alles gut

        Kommentar


          #5
          AW: Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

          Das Leben, vor allem das Steuerrecht, ist eben kein Wunschkonzert.
          Mfg

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