Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

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  • Thommy82
    Neuer Benutzer
    • 03.01.2016
    • 2

    #1

    Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

    Bitte um Unterstützung:
    Ist es möglich, Studiengebühr für Masterstudium der Ehefrau, die 2014 vorab bezahlt wurde (Studienbeginn 09/15),
    in Steuererklärung für 2015 geltend zu machen.
    Für das Jahr 2014 wurde keine Erklärung vorgenommen, da wegen Auslandaufenthalt
    Steuerfreiheit vorlag.

    Vielen Dank.
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

    Hallo Thommy82,

    Ausgaben können geltend gemacht werden in dem Jahr wo sie anfallen ->dann muss eben eine Erklärung für 2014 eingereicht werden.

    Tschüß

    Kommentar

    • Thommy82
      Neuer Benutzer
      • 03.01.2016
      • 2

      #3
      AW: Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

      Hallo holzgoe
      Danke für die Antwort.
      Allerdings habe ich für 2014 keine Steuern bezahlt.

      Tschüss

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        AW: Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

        Zitat von Thommy82 Beitrag anzeigen
        Allerdings habe ich für 2014 keine Steuern bezahlt
        Dann ist ja alles gut

        Kommentar

        • Elster-Tester
          Neuer Benutzer
          • 09.04.2013
          • 2511

          #5
          AW: Studiengebühr für Ehefrau rückwirkend für 2014 als Werbungskosten absetzen

          Das Leben, vor allem das Steuerrecht, ist eben kein Wunschkonzert.
          Mfg

          Kommentar

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