Hallo zusammen,
ich habe es leider verpennt, rechtzeitig für mein Kind den Freistellungsauftrag einzurichten ... Steuern und Solidaritätszuschlag sind bereits abgeführt, ich muss die also über dessen Steuererklärung zurückfordern.
Kann ich das über meinen Elster Zugang tun oder geht das nur auf Papier, zumal wir Eltern nicht verheiratet sind aber gemeinsames Sorgerecht haben, was ja oft die Unterschrift beider verlangt?
Über Elster kann ich nicht ausfüllen und dann als klassisches Formular ausdrucken, stimmt's?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
tigerlilian
ich habe es leider verpennt, rechtzeitig für mein Kind den Freistellungsauftrag einzurichten ... Steuern und Solidaritätszuschlag sind bereits abgeführt, ich muss die also über dessen Steuererklärung zurückfordern.
Kann ich das über meinen Elster Zugang tun oder geht das nur auf Papier, zumal wir Eltern nicht verheiratet sind aber gemeinsames Sorgerecht haben, was ja oft die Unterschrift beider verlangt?
Über Elster kann ich nicht ausfüllen und dann als klassisches Formular ausdrucken, stimmt's?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
tigerlilian
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