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Sind das - Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. ?

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    Sind das - Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. ?

    Hallo zusammen, habe meine Jahresnebenkostenabrechnung für 2015 erhalten .Dort sind die Posten nach § 35a EStG enthalten.

    Wollte diese in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Zählen diese Posten als Haushaltsnahe Dienstleistungen oder als Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse ?

    Müsste ich diese im Mantelbogen in Zeile 71 eintragen oder wo genau ?

    Die Posten sind zum Beispiel:

    Wartung Aufzug § 35a EStG.

    Wartung Rolltor § 35a EStG.

    Reinigung Treppenhaus § 35a EStG.

    Reinigung Eingang § 35a EStG.

    Winterdienst § 35a EStG.

    Hausmeister


    Würde mich freuen wenn paar Antworten käme.

    Danke im Voraus


    Postman

    #2
    AW: Sind das - Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. ?

    Hallo,

    die Antwort findest du im Internet.
    Einfach § 35a EStG eingeben - Anwendungsschreiben vom Finanzministerium öffnen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Sind das - Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. ?

      Ich hätte auch noch eine Frage zu der Thematik "Haushaltsnahe Dienstleistungen"

      Meine Gartenbaufirma hat eine differenzierte Rechnung über Materialanlieferung ausgestellt. Dort sind u.a. NEBEN dem Material folgende Positionen mit entsprechenden Beträgen enthalten:

      a) Befüllungskosten Big Bag (Bemerkung von mir: das sind so große Säcke, in denen dann der Schotter oder... angeliefert wird)
      b) Kranentladung (bei Selbstentladung entfällt diese Position -> Bemerkung von mir: Steht so auf der Rechnung)

      Für mich sind beide Positionen DIENSTLEISTUNGEN i.S. des Paragraphen.
      Bei a) deshalb weil durch das Wort "Befüllung" eine Tätigkeit beschrieben wird, bei b) wegen der Selbstentladung (hätte ich es selbst gemacht, wäre die Position entfallen, also ist es m.E. ebenfalls eine Dienstleistung).

      Steht das da auf der Seite des Finanzamtes auch so detailliert dran?
      Falls keiner widerspricht, reiche ich es so ein, dann soll der Beamte halt das rausstreichen....
      Da ich die Rechnung sowieso nicht mehr einreichen soll -> Viel Spaß beim Nachprüfen....

      Wäre trotzdem dankbar für Euer Meinung oder stichhaltige Hinweise....
      Gruß vision

      Kommentar


        #4
        AW: Sind das - Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. ?

        Am besten selbst nachlesen, denn das hat mit ELSTER nichts zu tun!

        https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...FWIn5cfnbwGISw
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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