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Einkommenssteuererklärung: Angabe von Sachbezügen unter 44€-Grenze?

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    Einkommenssteuererklärung: Angabe von Sachbezügen unter 44€-Grenze?

    Hallo zusammen,

    Frage: Wo gebe ich Sachbezüge an?


    Situation:
    2015 habe ich vom Arbeitgeber einen Warengutschein im Wert von 25€ (unter der 44€-Grenze) für Einlösung bei Dritten erhalten.

    Auf der Lohnabrechnung des Monats ist dieser im Gesamtbrutto enthalten, beim Nettoverdienst mittels extra-Position jedoch wieder abgezogen (-25€). (wurde also normal versteuert!?)

    Ganzen unten auf der Lohnabrechnung ist noch mal Steuerbrutto (ohne Gutscheinwert) und "Steuerfr. Bezug" (über die Gutscheinhöhe) ausgewiesen.


    Wie lautet in diesem Fall die richtige Vorgehensweise?
    • Gebe ich bei der Erklärung nun einen Bruttoarbeitslohn exklusive Gutschein an und den Gutschein gesondert (wo bitte?)
    • Gebe ich den Bruttoarbeitslohn inklusive Gutscheinwert an?
    • Gebe ich lediglich den Bruttoarbeitslohn exklusive Gutscheinwert an?
    • ... ?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung: Angabe von Sachbezügen unter 44€-Grenze?

    Du gibst in deiner Einkommensteuererklärung die Werte ein, welche auf deiner Jahreslohnsteuerbescheinigung stehen.

    Ob da dann der Warengutschein enthalten ist (als BAL versteuert) oder nicht (steuerfreier Bezug), kann dir dahingehend egal sein.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung: Angabe von Sachbezügen unter 44€-Grenze?

      Na ja, wenn er der Meinung ist, dass der steuerPFLICHTIGE Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung zu niedrig ist, MUSS er das natürlich dem Finanzamt mitteilen. Im umgekehrten Fall hätte er ja sonst auch keine Möglichkeit dem Finanzamt zu erklären, dass der Arbeitslohn zu hoch wäre.

      M.E. ist allerdings in diesem Fall das Steuerbrutto OHNE Gutschein richtig mit der Folge, dass in der Lohnsteuerbescheinigung der Wert auch nicht enthalten ist und Du den Wert in die Anlage N übernehmen DARFST.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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