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Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

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    Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

    Hallo liebe Leute,

    ich brauche dringend eure Hilfe.
    Ganz kurz zu meiner Situation, sie ist eigentlich recht einfach. Ich war 2014 und 2015 Student und hatte nebenbei in ein Gewerbe eröffnet. Das lief jedoch nicht wie erhofft, also habe ich es in 2015 wieder abgemeldet. Zeitgleich mit der Abmeldung bin ich umgezogen in einen anderen Finanzamt-Bezirk.
    Ich kam nun durch das Gewerbe letztes Jahr zu dem Vergnügen meine aller erste Steuererklärung machen zu müssen. Das ging alles andere als reibungslos, auch weil die beiden FA einfach nicht miteinander kommuniziert haben. Nach langem hin und her hat aber alles geklappt, und das aktuelle FA hat mir dies auch mittlerweile endlich schriftlich bestätigt. Nun komme ich nach den Feiertagen aus dem Urlaub und habe einen Brief vom alten FA bekommen, dass sie ganz schnell noch eine "gesonderte Festellung der Einkünfte brauchen". Am Telefon erklärte mir die Bearbeiterin nun, dass es darum geht, dass mein Gewerbe ja in dem anderen Bezirk lief als ich nun gemeldet bin. OK, meinetwegen.
    Nun versuche ich gerade das Formular auszufüllen und brauche dringend eure Hilfe:

    1) Was schreibe ich beim Kapitel "Betrieblicher Schuldzinsenabzug" rein? Schuldzinsen habe ich sicher keine. Aber was ist mit "Saldo aus Entnahmen und Einlagen" (Zeile 34) gemeint? Der Anteil aller betrieblichen Einnahmen die ich irgendwo angelegt habe oder so?

    2) Was ist mit "Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter im Kalenderjahr" (Zeile 46) gemeint? Einfach ALLE meine Einnahmen in diesem Jahr, aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe 2014 und 2015 keinerlei zu versteuerndes Einkommen gehabt. Und das Gewerbe hat sogar leider nur Minus gemacht. Insofern sollte das alles eigentlich gar kein Problem sein. Aber Ordnung muss ja sein. Bitte helft mir!
    Danke !!!
    Zuletzt geändert von Canna; 12.01.2016, 00:08.

    #2
    AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

    Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, also deine Einkünfte als Arbeitnehmer haben in der Feststellungserklärung für deinen Betrieb nichts verloren!

    Du erklärst dort ausschließlich deine Einkünfte und deine Betriebsausgaben aus deiner selbständigen Tätigkeit. Das Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust aus deiner selbständigen Tätigkeit.

    Wenn du eine Einnahmenüberschussrechnung machst, wovon ich ausgehe, interessiert der Saldo aus Entnahmen und Einlagen niemand.

    Wenn du keine Darlehen für deinen Betrieb aufgenommen hast, hast du auch keine betrieblichen Schuldzinsen, woher auch.

    Deine Fragen haben allerdings mit dem Projekt Elster nicht wirklich etwas zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

      Außerdem ist die Feststellung entbehrlich, da das Gewerbe bereits abgemeldet ist. Den Gewinn musst du natürlich trotzdem ermitteln.

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        #4
        AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn du eine Einnahmenüberschußrechnung machst, wovon ich ausgehe, interessiert der Saldo aus Entnahmen und Einlagen niemand.
        Ist das theoretisch oder praktisch gemeint?

        Wegen § 4 Absatz 4a Satz 6 EStG

        1Schuldzinsen sind nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. 2Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. 3Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben (Unterentnahmen), ermittelt; bei der Ermittlung der Überentnahme ist vom Gewinn ohne Berücksichtigung der nach Maßgabe dieses Absatzes nicht abziehbaren Schuldzinsen auszugehen. 4Der sich dabei ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 2 050 Euro verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen. 5Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt. 6Die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.
        Ergänzung: Richtig - interessiert nur dann, egal ob Bilanz oder Einnahme-Überschuß-Rechnung, wenn betriebliche Schuldzinsen angefallen sind.
        Zuletzt geändert von Ronald_Fe; 12.01.2016, 12:43. Grund: Ergänzung
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

          Danke euch für die Antworten!

          "Wenn du eine Einnahmenüberschußrechnung machst, wovon ich ausgehe, interessiert der Saldo aus Entnahmen und Einlagen niemand."
          "Außerdem ist die Feststellung entbehrlich, da das Gewerbe bereits abgemeldet ist. Den Gewinn musst du natürlich trotzdem ermitteln. "

          Verstehe ich beides nicht. Den Gewinn habe ich natürlich ermittelt. In der EÜR. Die habe ich für 2014 schon lange eingereicht. Sie wurde von meinem aktuellen FA auch akzeptiert. Da ist für 2014 wohl alles klar. Aber nun kommt eben noch mein altes FA und will diese gesonderte Feststellung. Abgemeldet habe ich das Gewerbe im Mai 2015.

          Ich habe keinerlei Darlehen aufgenommen. Aber was ist mit "Saldo aus Entnahmen und Einlagen" (Zeile 34) gemeint? Es steht ja unter der Überschrift "Betrieblicher Schuldzinsenabzug". Wenn ich keinerlei Schulden habe, schreibe ich dann da einfach 0,00€ rein??

          Und die "Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter im Kalenderjahr" (Zeile 46) ? Löhne und Gehälter gab es in meinem kleinen Gewerbe keine. Also trage ich hier einfach meinen Umsatz für 2014 ein?

          Ich bin für eure Hilfe sehr dankbar! Echt kompliziert alles.

          Canna

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            #6
            AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

            Zitat von Canna Beitrag anzeigen
            Ich habe keinerlei Darlehen aufgenommen. Aber was ist mit Saldo aus Entnahmen und Einlagen (Zeile 34) gemeint? Es steht ja unter der Überschrift Betrieblicher Schuldzinsenabzug. Wenn ich keinerlei Schulden habe, schreibe ich dann da einfach 0,00€ rein??
            Diesbezüglich können die Fragen ignoriert werden, wenn keine betrieblichen Schuldzinsen angefallen sind.

            Zitat von Canna Beitrag anzeigen
            Und die "Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter im Kalenderjahr" (Zeile 46) ? Löhne und Gehälter gab es in meinem kleinen Gewerbe keine. Also trage ich hier einfach meinen Umsatz für 2014 ein?
            Steht unter der Überschrift Spenden und Mitgliedsbeiträge. Sind solche Ausgaben aus betrieblichen Mitteln getätigt worden?
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

              Neben der Einnahmeüberschussrechnung benötigt das Finanzamt im Jahr der Betriebsaufgabe auch eine Aufgabebillanz.
              Mfg

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                #8
                AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

                Es sind aus betrieblichen Mitteln keinerlei Spenden o.ä. gemacht worden.
                Also kann ich eigentlich überall auf Formular 0,00€ eintragen oder das Feld ganz leer lassen.
                Korrekt?

                Vielen Dank!

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                  #9
                  AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

                  Hallo Canna,
                  ich würde nirgends eine 0,00 eintragen , sondern die Felder leerlassen, wenn kein Eintrag erforderlich ist -> sonst könnte dir die Plausibilitätsprüfung allerhand Kopfzerbrechen bereiten.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

                    Ok, also lasse ich im Prinzip alle relevanten Felder leer. Ich hoffe das ist dann so in Ordnung und führt nicht zu noch größerer Verwunderung.
                    Einnahmen oder Umsätze in dem Jahr werden ja anscheinend nirgendwo auf dem Formular abgefragt?

                    Danke!
                    Canna

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                      #11
                      AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

                      diese Zahlen kommen aus der EÜR. Zur Feststellungserklärung brauchst du noch die Anlage G. Da kommt der Gewinn aus der EÜR rein. Das Wohnsitz FA sollte deine EÜR eigentlich an das Betriebs FA weitergeleitet haben. Das kannst du vielleicht nochmal anregen und dir die weitere Arbeit sparen.

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                        #12
                        AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

                        Zitat von Canna Beitrag anzeigen
                        Ok, also lasse ich im Prinzip alle relevanten Felder leer. Ich hoffe das ist dann so in Ordnung und führt nicht zu noch größerer Verwunderung.
                        Einnahmen oder Umsätze in dem Jahr werden ja anscheinend nirgendwo auf dem Formular abgefragt?

                        Danke!
                        Canna
                        Du lässt alle irrelevanten Kennzahlen aus (frei), auch keine 0,00!
                        Relevante Kennzahlen füllst Du aus, ggfs auch mit 0,00
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

                          So, ich habe mich jetzt noch mal in Ruhe dran gesetzt. Ich habe nun wirklich keine einzige Angabe auf dem Formular. Klar, auf der ersten Seite Angaben wie Steuernummer, Adresse etc. Aber keinerlei andere Informationen. Jedes einzelne Feld ist leer, da ich nicht verheiratet bin, keinerlei Schulden gemacht habe und keinerlei Spenden aus der Betriebskasse getätigt habe.
                          Kann das so richtig sein?

                          Und ich frage noch ein letztes mal, weil ich da keine konkrete Antwort finde. Zahlen wie Umsatz oder Gewinn tauchen nur in der EÜR auf, hier nicht, korrekt? Bei Zeile 46 ("Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter im Kalenderjahr") ist etwas anderes gemeint. Oder schreibe ich hier meinen Umsatz von 2014 rein????


                          Danke euch und gute Nacht!
                          Zuletzt geändert von Canna; 12.01.2016, 23:56.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

                            siehe Beitrag Nr. 11.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Dringend: Gesonderte Festellung der Einkünfte sofort nachreichen?!

                              Zitat von Canna Beitrag anzeigen
                              So, ich habe mich jetzt noch mal in Ruhe dran gesetzt. Ich habe nun wirklich keine einzige Angabe auf dem Formular. Klar, auf der ersten Seite Angaben wie Steuernummer, Adresse etc. Aber keinerlei andere Informationen. Jedes einzelne Feld ist leer, da ich nicht verheiratet bin, keinerlei Schulden gemacht habe und keinerlei Spenden aus der Betriebskasse getätigt habe.
                              Kann das so richtig sein?

                              Und ich frage noch ein letztes mal, weil ich da keine konkrete Antwort finde. Zahlen wie Umsatz oder Gewinn tauchen nur in der EÜR auf, hier nicht, korrekt? Bei Zeile 46 ("Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter im Kalenderjahr") ist etwas anderes gemeint. Oder schreibe ich hier meinen Umsatz von 2014 rein????


                              Danke euch und gute Nacht!
                              Der Gewinn muss natürlich von der EÜR in die Anlage G übertragen werden.
                              Mfg

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