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„Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

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    „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

    Guten Tag,
    auf dem Einkommensteuer-Bescheid gibt es auf der 1. Seite bei uns folgenden Eintrag:

    „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

    Fragen dazu:

    1. Für welchen Vertrag gilt dies?
    Wir haben folgende Verträge
    - Zusatzversorgung
    - Entgeltumwandlung
    - Riester

    2. An den Verträgen wurde nichts geändert, auch nicht an den Einzahlungen.
    Im Bescheid für 2013 steht hier ein Betrag von ca. 500,00 €. Im Bescheid für 2014 nur noch ein Betrag von ca. 250,00 €.

    Woraus resultiert dieser Unterschied?

    3. Wir können nicht erkennen ob uns dieser Betrag ausgezahlt wird oder ob wir gar diesen Betrag zahlen müssen.

    Was ist mit diesem Betrag?

    Danke für Deine Antwort.
    Zuletzt geändert von Kurpfälzer; 12.01.2016, 21:57.

    #2
    AW: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

    Zitat von Kurpfälzer Beitrag anzeigen
    Guten Tag,
    auf dem Einkommensteuer-Bescheid gibt es auf der 1. Seite bei uns folgenden Eintrag:

    „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

    Fragen dazu:

    1. Für welchen Vertrag gilt dies?
    Wir haben folgende Verträge
    - Zusatzversorgung
    - Entgeltumwandlung
    - Riester
    Einer aus allen oder alle oder Kombinationen aus einzelnen. Das kann im Zweifel nur das Finanzamt wissen, falls es nicht in der Bescheiderläuterung steht.

    Zitat von Kurpfälzer Beitrag anzeigen
    2. An den Verträgen wurde nichts geändert, auch nicht an den Einzahlungen.
    Im Bescheid für 2013 steht hier ein Betrag von ca. 500,00 €. Im Bescheid für 2014 nur noch ein Betrag von ca. 250,00 €.

    Woraus resultiert dieser Unterschied?
    Vielleicht gibt es unterschiedliche Förderungen, z. B. Kind/er steuertechnisch weggefallen. Oder die Einkünfte haben sich geändert, so daß sich ein Vertrag weniger auswirkt... Das kann im Zweifel nur das Finanzamt wissen, falls es nicht in der Bescheiderläuterung steht.

    Zitat von Kurpfälzer Beitrag anzeigen
    3. Wir können nicht erkennen ob uns dieser Betrag ausgezahlt wird oder ob wir gar diesen betrag zahlen müssen.

    Was ist mit diesem Betrag?
    Der Betrag wird ausgezahlt bzw. mit der ggf. zu leistenden Einkommensteuernachzahlung diese mindernd verrechnet.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

      Die Verträge werden doch regelmäßig mit Vertragsnummer aufgeführt, das sollte man dann mit seinen Unterlagen vergleichen können. I.d.R. ist das Riester. Die steuerliche Auswirkung wird da nur gesondert dargestellt, ist aber bereits in die Gesamtsteuerberechnung eingeflossen. Je nachdem, wie viel Beiträge und Steuern gezahlt wurde, kann die steuerliche Auswirkung in verschiedenen Jahren durchaus unterschiedlich sein.

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        #4
        AW: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

        Zitat von Kurpfälzer Beitrag anzeigen
        1. Für welchen Vertrag gilt dies?
        Wir haben folgende Verträge
        - Zusatzversorgung
        - Entgeltumwandlung
        - Riester

        2. An den Verträgen wurde nichts geändert, auch nicht an den Einzahlungen.
        Im Bescheid für 2013 steht hier ein Betrag von ca. 500,00 €. Im Bescheid für 2014 nur noch ein Betrag von ca. 250,00 €.

        3. Wir können nicht erkennen ob uns dieser Betrag ausgezahlt wird oder ob wir gar diesen betrag zahlen müssen.
        Der Betrag gibt an, welche Steuerermäßigung über den Zulagenanspruch bei Riesterverträgen hinaus die Günstigerprüfung ergeben hat. Sprich, es ist das, was weniger an Steuern bezahlt wurde, weil die Anlage AV ausgefüllt wurde.

        Der Betrag ist insofern relevant, weil im Fall einer schädlichen Verwendung die gezahlten Zulagen und die Steuerermäßigungen zurück zu zahlen sind. Aber hierüber wurde ja beim Abschluss des Vertrages informiert.

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          #5
          AW: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

          Danke für Eure Antworten.

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            #6
            AW: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            Die Verträge werden doch regelmäßig mit Vertragsnummer aufgeführt, das sollte man dann mit seinen Unterlagen vergleichen können. I.d.R. ist das Riester. Die steuerliche Auswirkung wird da nur gesondert dargestellt, ist aber bereits in die Gesamtsteuerberechnung eingeflossen. Je nachdem, wie viel Beiträge und Steuern gezahlt wurde, kann die steuerliche Auswirkung in verschiedenen Jahren durchaus unterschiedlich sein.
            Danke für den Hinweis mit der Vertragsnummer - habe ich überlesen.
            Es ist nur ein Vertrag - es ist der Riester-Vertrag.

            Einen Riester-Vertrag hat nur eine Person.
            Die Beiträge für 2013 und 2014 sind gleich, das Einkommen und die Aufwendungen des Vertragspartners sind 2013 und 2014 fast gleich (nur wenige €).

            Was sich verändert hat:
            Das Einkommen der anderen Person ist in 2014 deutlich gesunken.
            Damit hat sich für den Vertragsinhaber die Steuerklasse für die Lohnabrechnung von IV auf III geändert.
            Es wurde 2013 und 2014 die gemeinsame Veranlagung beantragt und es ist damit der Splittingtarif in den Bescheiden zur Versteuerung angewendet worden.

            Hat eine deutliche Reduzierung des Einkommens des Anderen (nicht Vertragspartner) solche Auswirkungen auf die Steuerermäßigung des Riester-Vertrags?
            Zuletzt geändert von Kurpfälzer; 12.01.2016, 22:02.

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              #7
              AW: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

              Zitat von Kurpfälzer Beitrag anzeigen
              Hat eine deutliche Reuduzierung des Einkomms des Anderen (nicht Vertragspartner) solche Auswirkungen auf die Steuerermäßigung des Riester-Vertrags?
              Ja.
              Mit der Steuerberechnung von Elster kannst du das sogar selbst berechnen lassen.
              Mfg

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                #8
                AW: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

                Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                Ja.
                Mit der Steuerberechnung von Elster kannst du das sogar selbst berechnen lassen.
                Danke für Deine schnellen, qualifizierten und hilfreichen Antworten.

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Der Betrag gibt an, welche Steuerermäßigung über den Zulagenanspruch bei Riesterverträgen hinaus die Günstigerprüfung ergeben hat. Sprich, es ist das, was weniger an Steuern bezahlt wurde, weil die Anlage AV ausgefüllt wurde.

                Der Betrag ist insofern relevant, weil im Fall einer schädlichen Verwendung die gezahlten Zulagen und die Steuerermäßigungen zurück zu zahlen sind. Aber hierüber wurde ja beim Abschluss des Vertrages informiert.
                Danke für Deine schnelle, qualifizierte und hilfreiche Antwort.

                Klar, der Vertragsabschluss liegt schon lange zurück und selbst beim pingeligen Lesen der AGBs beim Vertragsabschluss erkennt man nicht immer sofort, welche Konsequenzen sich zu einem späteren Zeitpunkt daraus ergeben könnten.

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                  #9
                  AW: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

                  Zitat von Kurpfälzer Beitrag anzeigen
                  ..................

                  Klar, der Vertragsabschluss liegt schon lange zurück und selbst beim pingeligen Lesen der AGBs beim Vertragsabschluss erkennt man nicht immer sofort, welche Konsequenzen sich zu einem späteren Zeitpunkt daraus ergeben könnten.
                  Hallo Kurpfälzer,

                  und die Frage ist, ob beim Vertragsabschluss der Berater auf die negativen Folgen aufmerksam macht, meist werden ja nur die super steuerlichen Vergünstigungen herausgestellt.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: „Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge“

                    Wie das langfristig mit der Rendite bei den meisten Riester-Produkten aussieht, ist erst in den letzten drei Jahren so nach und nach bekannt geworden.

                    Wenn man als Rentenempfänger 95 Jahre oder älter wird, wird die Rendite-Berechnung wahrscheinlich aufgehen. Aber das hat mit Elster nichts tun!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Guten Tag,

                      dieser Thread ist der erste, der mir beim Suchen zu "Steuerernäßigung wegen..." angezeigt wurde, deshalb bin ich so frech und stelle meine Frage hier... ich hoffe, das ist ok?

                      Ich denke, die Frage ist bereits beantwortet, ich will aber sicher gehen... ich habe einen Riester- und einen Rürup-Vertrag. In besagter Tabelle auf Seite 1 des Bescheids wird mir für Riester jeweils um die 300€ bis 500€ angezeigt. Beim Rürup-Vertrag sind es jährlich zwischen 0€ bis 50€.

                      Wenn ich den Rürup-Vertrag wegen "Schädlicher Verwendung" beende, ist die Summe der Beträge die erhaltene Steuerermäßigung, die ich zurückzahlen muss, richtig?

                      Vielen Dank für euer Verständnis!

                      Gruß Andreas

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                        #12
                        Beim Rürup-Vertrag sind es jährlich zwischen 0€ bis 50€.
                        Wo siehst du denn die Höhe der Steuerermäßigung, die auf den Rürup-Vertrag entfällt ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wo siehst du denn die Höhe der Steuerermäßigung, die auf den Rürup-Vertrag entfällt ?
                          Bei mir (bayerisch Schwaben) hat die Tabelle vier Spalten. Anbieter, Anbieternummer, Vertragsnummer und Betrag.

                          Bildschirmfoto 2024-11-14 um 19.41.04.png
                          Zuletzt geändert von MacAndreas; 14.11.2024, 20:44. Grund: Bild hinzugefügt

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                            #14
                            Beiträge zu privaten Rentenversicherungen (Rürup) sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären. Das sind Vorsorgeaufwendungen.

                            die als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Zulagen gibt es für diese Beiträge nicht, also auch keine Günstigerprüfung.

                            Die steuerlichen Auswirkungen siehst du nur, wenn du die Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand mal leer lässt und nach

                            einer Steuerberechnung dann wieder befüllst und die Zahlen der Steuerberechnungen miteinander vergleichst

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von MacAndreas Beitrag anzeigen

                              Wenn ich den Rürup-Vertrag wegen "Schädlicher Verwendung" beende, ist die Summe der Beträge die erhaltene Steuerermäßigung, die ich zurückzahlen muss, richtig?
                              Eine schädliche Verwendung gibt es bei Rürup-Verträgen (Basisrenten-Verträgen) nicht. Bei Kündigung oder Beitagsfreistellung verbleibt steuerlich alles so wie es es. Das Vertragsguthaben kann auch erst zu Beginn des Rentenbezugs aktiviert werden, eine vorzeitige Auszahlung ist gänzlich ausgeschlossen. Der einzige Weg dazu ist ein Widerspruch des Vertrags aufgrund von Falschberatung etc, so ein Vorgang würde sich steuerlich auswirken.

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