Hallo Allerseits,
ich habe folgende Frage und hoffe jemand kann mir weiterhelfen, da ich noch sehr wenig in die Thematik eingearbeitet bin.
Ich habe von
01.01.2015 - 31.08.2015 festangestellt
und ab
02.09.2015 - jetzt
als Freiberufler gearbeitet.
Mein Umsatz in der Zeit als Freiberufler übersteigt 17500 Euro, somit denke ich muss ich eine folgene Formulare/Anlagen abgeben.
1. EÜR
2. Anlage N (für die Zeit als fest Angestellter)
3. ?
Ich bin mir unsicher, ob diese Anlagen ausreichen, oder ob zum Beispiel noch die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben werden muss oder sonstige Frmulare?
Kann mir jemand helfen, oder mir einen Hinweis geben, wo ich die Informationen selbst rausfinden kann?
Für Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.
PS: Für das Jahr 2015 scheint es die EÜR noch nicht zu geben.. Wie lange dauert es im Schnitt, bis die Dokumente verfügbar sind?
VG;Jaden
ich habe folgende Frage und hoffe jemand kann mir weiterhelfen, da ich noch sehr wenig in die Thematik eingearbeitet bin.
Ich habe von
01.01.2015 - 31.08.2015 festangestellt
und ab
02.09.2015 - jetzt
als Freiberufler gearbeitet.
Mein Umsatz in der Zeit als Freiberufler übersteigt 17500 Euro, somit denke ich muss ich eine folgene Formulare/Anlagen abgeben.
1. EÜR
2. Anlage N (für die Zeit als fest Angestellter)
3. ?
Ich bin mir unsicher, ob diese Anlagen ausreichen, oder ob zum Beispiel noch die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben werden muss oder sonstige Frmulare?
Kann mir jemand helfen, oder mir einen Hinweis geben, wo ich die Informationen selbst rausfinden kann?
Für Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.
PS: Für das Jahr 2015 scheint es die EÜR noch nicht zu geben.. Wie lange dauert es im Schnitt, bis die Dokumente verfügbar sind?
VG;Jaden
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