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Einkommenssteuer verspätet

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    Einkommenssteuer verspätet

    Hallo zusammen!
    Vor kurzem haben mein Mann und ich unsere Steuererklärung für 2012 abgegeben. Wir dachten immer, dass wir sie freiwillig abgeben können, da ich aber Elterngeld bezogen habe, waren wir wohl pflichtveranlagt.
    Für 2012 haben wir keinen Verspätungszuschlag auferlegt bekommen. Allerdings steht in unserem Bescheid, dass wir damit rechnen müssen, wenn wir künftig keine Steuererklärung abgeben.
    Was passiert nun, wenn wir für 2013 und die folgenden Jahre keine Steuererklärung abgeben? Werden wir dann noch einmal schriftlich aufgefordert oder bekommen wir sofort eine "Strafe"?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Einkommenssteuer verspätet

    Hallo Kalima,

    das kommt darauf an, ob du verpflichtet bist in 2013 und 2014 eine Erklärung abzugeben.
    Wenn du vom Finanzamt eine Aufforderung bekommst, die Steuererklärung für ein Jahr einzureichen ist es eigentlich immer schon zu spät.
    Ruf doch mal deinen Sachbearbeiter an -> die Telefonnummer sollte ja auf dem Bescheid stehen.
    Du siehst doch -> du gibst die Steuererklärung 2012 in 2015 ab, obwohl du verpflichtet warst, meist heißt es Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und du hast keinen Verspätungszuschlag bekommen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einkommenssteuer verspätet

      Was passiert nun, wenn wir für 2013 und die folgenden Jahre keine Steuererklärung abgeben? Werden wir dann noch einmal schriftlich aufgefordert oder bekommen wir sofort eine "Strafe"?
      Woher bitte sollen wir das wissen? Du hast ja keine Aussage getroffen, ob für die Jahre 2013 ff. ebenfalls die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorliegen!

      Wenn ja, dann solltet ihr die Steuerklärungen für 2013 ff. unverzüglich einreichen. Die Entscheidung, ob Verspätungszuschläge festgesetzt werden, trifft euer Finanzamt.

      Mit Elster hat die Frage jedenfalls nichts zu tun!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Einkommenssteuer verspätet

        Danke für die teilweise freundlichen Antworten ;-)

        Durch das Elterngeld sind wir auch 2013 pflichtveranlagt. Ein Sachbearbeiter ist in unserem Bescheid nicht angegeben.
        Mich interessierte nur, ob wir noch einmal schriftlich aufgefordert werden, die Steuererklärung abzugeben und darauf warten können oder ob wir uns nun beeilen sollten, um keinen Verspätungszuschlag zu bekommen?
        Ich hatte eigentlich schon damit gerechnet, dass wir sofort aufgefordert werden, auch für 2013 abzugeben.

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          #5
          AW: Einkommenssteuer verspätet

          Zitat von Kalima Beitrag anzeigen
          Durch das Elterngeld sind wir auch 2013 pflichtveranlagt.
          Dann weißt Du ja Bescheid! Du kannst natürlich versuchen es bis zum letzten Moment ausreizen. Ein Softwareforum hat auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen keinen Einfluss.

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            #6
            AW: Einkommenssteuer verspätet

            Sorry, ich dachte, man kann hier auch allgemeine Fragen zur Steuererklärung stellen.
            Dann bin ich hier falsch!

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              #7
              AW: Einkommenssteuer verspätet

              Hallo,

              Was hat ein Verspätungszuschlag mit allgemeinen Fragen zur Steuererklärung zu tun.
              Der Sachbearbeiter hat da einen gewissen Ermessensspielraum.
              Also frage deinen Sachbearbeiter- Du hast aber keinen?
              Was bedeutet dann die Telefonnummer rechts oben?
              Es war euch aber schon klar, dass eine Pflichtveranlagung besteht?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Einkommenssteuer verspätet

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Was hat ein Verspätungszuschlag mit allgemeinen Fragen zur Steuererklärung zu tun.
                Der Sachbearbeiter hat da einen gewissen Ermessensspielraum.
                Also frage deinen Sachbearbeiter- Du hast aber keinen?
                Was bedeutet dann die Telefonnummer rechts oben?
                Es war euch aber schon klar, dass eine Pflichtveranlagung besteht?

                Gruß FIGUL
                Ja, das war uns klar. Danke für die Antwort!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einkommenssteuer verspätet

                  Zitat von Kalima Beitrag anzeigen
                  Danke für die teilweise freundlichen Antworten ;-)

                  Durch das Elterngeld sind wir auch 2013 pflichtveranlagt. Ein Sachbearbeiter ist in unserem Bescheid nicht angegeben.
                  Mich interessierte nur, ob wir noch einmal schriftlich aufgefordert werden, die Steuererklärung abzugeben und darauf warten können oder ob wir uns nun beeilen sollten, um keinen Verspätungszuschlag zu bekommen?
                  Ich hatte eigentlich schon damit gerechnet, dass wir sofort aufgefordert werden, auch für 2013 abzugeben.
                  Die Steuererklärung 2013 hättest du dann schon am 31.05.2014 abgeben müssen.
                  Da bist du jetzt ja fast schon 2 Jahre verspätet.

                  Umso länger du damit noch wartest, umso höher wird in der Regel der Verspätungszuschlag ausfallen.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Einkommenssteuer verspätet

                    Für 2013 müsste meines Wissens noch eine Erinnerung/Zwangsgeldandrohung für die Abgabe der Erklärung kommen, aber verlassen würde ich mich nicht darauf. davon ab, ihr wisst ja dass ihr abgeben müsst also wozu noch auf eine Erinnerung warten?

                    Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages ist eine Ermessensentscheidung des Bearbeiters im FA. Wird aber meist nur in Fällen mit einer Nachzahlung praktiziert.

                    Eine Telefonnummer des Bearbeiters steht meist nicht mehr auf den Bescheiden (zumindest in Hessen) sondern nur die Durchwahlnummer NULL für die Telefonzentrale/T-FIS. Die Bearbeiter dort können dich aber an den zuständigen Sachbearbeiter weiterverbinden.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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