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Ruhegehalt, wo welche Angaben?

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    Ruhegehalt, wo welche Angaben?

    Hallo zusammen,

    meine Ehefrau war Landesbeamtin in Berlin und hat bis Ende 06/2016 Besoldungsbezüge bezogen. Ab 07/2016 erhält sie ein Ruhegehalt (Pension).
    Welche Vordrucke sind in der Steuererklärung 2015 zu nutzen?
    Für Zeitraum 01.01. bis 30.06.2016 Anlage N
    Für Zeitraum 01.07. bis 31.12.2017 Anlage N - zweites Blatt anlegen?

    Sind die KV und PV Beiträge für die Zeiträume zu splitten?

    #2
    AW: Ruhegehalt, wo welche Angaben?

    Ihr macht Euch zu viele Gedanken:

    Im Papier-Anlage N-Vordruck heißt es "Lohnsteuerbescheinigung(en)", also addieren ist angesagt.

    Da Du aber hier im Elsterforum bist, das benutzte Programm nicht genannt hast, sage ich für Elsterformular, dass Du mit dem Button "Hinzufügen" weitere Lohnsteuerbescheinigungen hinzufügen kannst.

    Die KV- und PV-Beiträge kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand, gesplittet wird da nichts.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Ruhegehalt, wo welche Angaben?

      meine Ehefrau war Landesbeamtin in Berlin und hat bis Ende 06/2016 Besoldungsbezüge bezogen. Ab 07/2016 erhält sie ein Ruhegehalt (Pension).
      Welche Vordrucke sind in der Steuererklärung 2015 zu nutzen?
      Für Zeitraum 01.01. bis 30.06.2016 Anlage N
      Für Zeitraum 01.07. bis 31.12.2017 Anlage N - zweites Blatt anlegen?
      Warum wollt ihr in der Steuererklärung für 2015 überhaupt Einkünfte aus dem Jahr 2016 oder sogar bereits für 2017 erklären ?

      Sollte das Jahr 2015 gemeint sein, gilt das, was @Picard777 bereits geschrieben hat. Ob der Arbeitgeber für das Jahr 2015 eine oder zwei Lohnsteuerbescheinigungen ausstellt, ist seine Sache.

      Wichtig ist, dass der unterjährige Versorgungsbeginn und die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag an der richtigen Stelle eingetragen werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Ruhegehalt, wo welche Angaben?

        Hallo Picard777 und Charlie24,
        vielen Dank für die Antworten. Es geht um das Elsterformular und für Einkünfte in 2015...sorry, mein Fehler.

        Wo aber wird der unterjährige Versorgungsbeginn und die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
        (im Elsterformular) eingetragen?

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          #5
          AW: Ruhegehalt, wo welche Angaben?

          Hallo,

          Anlage N
          Die Daten übernimmst du aus der elektr.Lstbesch.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Ruhegehalt, wo welche Angaben?

            Das mit der richtigen Stelle habe ich geschrieben, weil die Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung am Anfang der Anlage N bei ElsterFormular drei Eintragungsmöglichkeiten für Versorgungsbezüge vorsieht.

            Bei nur einem Versorgungsbezug, der unter Nummer 8 einzutragen ist, sind die korrespondierenden Angaben dazu bei den Nummern 29,30 und 31 zu machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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