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Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

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    Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

    Hallo,

    eine Frage, ich habe für das Jahr 2014 und 2015 noch keine Steuererklärung gemacht.
    Wie läuft das genau ab?
    Ich zahle momentan für den Kindergarten monatlich 200 Euro, seit November 2015.
    D.h. 400 Euro! davon 75 % kann man gelten machen, also 300 Euro.
    Dann hatte ich einen Handwerker für 140 Euro da, also sind wir bei 440 Euro.
    Dann habe ich noch die Haftpflichtversicher für das Auto im Jahr für zwei jahre macht das 1984 Euro, dann sind wir bei 2420 Euro. Dann hab ich noch die letzten drei Monate im Jahr 2015 Kilometer zurückglegt zur Arbeit, der einfache Weg 27 Kilometer. Sind ca. 600 Euro, also wären wir ja bei 3000 Euro.
    Dann habe ich noch eine private Unfallversicherung im Jahr 220 Euro, dann sind wir bei 3200 Euro.
    Bin verheiratet meine Frau ist in Elternzeit bekommt monatlich 187 Euro. Ich habe zwei Kinder. Ich habe die Steuerklasse 3

    Bekomme ich das dann wirklich so raus?

    So wären die Daten für 2014
    Steuerklasse 3
    Jahresbrutto 28 144 65 Euro
    Lohnsteuer 1065
    Sollidarität 11,77 KV 2307 RV 2659 AV 422,18
    PV 288,11
    KV AGA 2054
    RV AGA 2659
    AV AGA 422,18
    PV AGA 288,51

    meine Ausagben in diesem Jahr
    Haftpflicht 978 Euro
    Private Unfall Versicherung 260 Euro
    Handwerker 140 Euro
    Was würde ich für das Jahr 2014 bekommen?

    Bitte um eure Hilfe, danke.


    Für das Jahr 2015

    War ich bis 1 September bei einer Firma
    da folgende Daten
    Brutto 18 903 Lohnstuer 847
    Solidarität 4
    KV 1550
    RV 1767
    AV 283,57
    PV 222
    KV AGA 1 379
    RV AGA 1767
    AV AGA 283
    PV AGA 222

    dann September erst am 25.09 bei neuer Firma anfgefangen da folgende Daten
    Brutto 7222
    Lohnsteuer 167
    KV 592
    RV 675
    AV 108
    PV 84 Euro

    Da drei Monate jeden Tag 31 KM
    dann Kindergarten 400 Euro.
    Haftpflicht 978 Euro

    Ich weiss viel Abreit, aber lohnt sich bei den Werten eine Steuerrückzahlung?
    Zuletzt geändert von oc4ever; 15.01.2016, 18:31.

    #2
    AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

    Wenn du deine Daten und Zahlen mal in ElsterFormular oder dem ElsterOnline-Portal eingibst, dann kannst du es selbst ausrechnen.

    Maximal gibt's die angeführte Lohnsteuer zurück.
    Mfg

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      #3
      AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

      Die Arbeit, für dich eine Steuererklärung auszufüllen, werde ich mir sicher nicht machen! Ich glaube auch nicht, dass jemand anders hier im Forum sich das antun wird.

      Wenn du deine Daten, die du hier detailliert veröffentlicht hast, in ein Steuererklärungsprogramm, wie z. B. das kostenlos erhältliche ElsterFormular eingetippt hättest, würde dir die Steuervorausberechnung des Programms aufzeigen, ob es sich lohnt, eine Steuererklärung einzureichen.

      Wenn du beim Ausfüllen der Erklärung dann bei dem einen oder anderen Punkt nicht genau weißt, wo was hinzuschreiben ist, wird dir hier sicher jemand helfen.

      https://www.elster.de/elfo_home.php
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

        Hallo,

        außerdem bist du auf Grund des Elterngeldes verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
        Vergiss die Anlage Vorsorgeaufwand nicht Zeile 11 2x -ja-

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

          Bin verheiratet meine Frau ist in Elternzeit bekommt monatlich 187 Euro. Ich habe zwei Kinder. Ich habe die Steuerklasse 3
          Diese Angaben fehlten in dem ursprünglichen Text. Jetzt könnte man die Erklärungen schon halbwegs richtig erstellen, aber das sollst du selbst machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

            Danke für eure Hilfe. Ich werde dann mal einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.

            Ich hatte im Jahr 2014 gezahlte Lohnsteuer 1200 Euro.
            Rechtschutzversicherung ( wo auch Beruflich mit drinnen ist) und eine Private Unfallversicherung, plus Haftpflichversicherung und ein Handwerker ergeben 1800 Euro.


            Für das Jahr 2015 gezahlte Lohnsteuer 1300 Euro.
            Rechtschutz, Unfall, Haftpflicht, Kindergarten und 75 Tage mal 25 Kilometer ergeben 2500 Euro.

            Kann ich mit was rechnen, tut mir leid, dass ich so dumm frage, aber da blick ich leider nicht mehr durch.
            Ich würde mich über freundlichen Antworten freuen.

            Meine Frau hat monatlich 187 Euro Elterngeld bezogen.

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              #7
              AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

              Hast es schon mal durchgerechnet?

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                #8
                AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

                Wie am besten?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

                  Kann ich mit was rechnen, tut mir leid, dass ich so dumm frage, aber da blick ich leider nicht mehr durch.
                  Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn alle relevanten Daten in ein Steuerprogramm eingegeben sind und das kannst du auch selbst.

                  Dazu muss man keinen besonderen Durchblick haben. Du installierst dir ElsterFormular auf deinem PC und legst nach der Installation zuerst eine Einkommensteuererklärung für 2014 an.

                  Neben dem Hauptvordruck benötigst du in jedem Fall die Anlage N für dich, 2 x die Anlage Kind und die Anlage Vorsorgeaufwand. Da gibst du die Daten ein, die du für 2014 oben veröffentlicht hast.

                  Falls deine Frau 2014 noch berufstätig war, braucht sie ebenfalls eine Anlage N. Wenn sie 2014 nur Elterngeld oder vergleichbare Lohnersatzleistungen bezogen hat, kann man das auch im Hauptvordruck angeben.
                  Es sind immer die Jahreswerte (z. B. beim Elterngeld) anzugeben, außer bei den Lohnsteuerbescheinigungen. Da kann man weitere hinzufügen und das Addieren ElsterFormular überlassen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

                    Ich versuche es gerade.

                    Da steht jetzt 18 Pauschal besteuerte Fahrten zwischen Wohung und Abreit

                    Ich hab monatlich immer einen Betrag bekommen unterschiedlich da steht Fahrtkosten steuerfrei

                    Auf der Abrechnung ist er unter
                    sonstüge Bezüge zu finden??

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                      #11
                      AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

                      Und was ist jetzt deine Frage?
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

                        Was ich da eintragen soll
                        Auf der Abrechnung steht nur Sonsitge Bezüge 1 172 Euro.
                        Aber das kann nicht die Fahrten gemeint sein....weil da hab eich monatlich zwischen 250-400 bekommen die steuerfrei sind.

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                          #13
                          AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

                          In ElsterFormular beginnt die Anlage N mit einer Lohnsteuerbescheinigung und unter Nr. 18 gibst du dort exakt den Betrag ein, der auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 18 steht.

                          Was auf deinen Lohnabrechnungen steht, interessiert nicht! Nicht überlegen, sondern einfach Nummer für Nummer abschreiben!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Wie viel Steuer zurück ? Überhaupt sinvoll?

                            Zitat von oc4ever Beitrag anzeigen
                            Danke für eure Hilfe. Ich werde dann mal einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.
                            Ich würde mich über freundlichen Antworten freuen.

                            Meine Frau hat monatlich 187 Euro Elterngeld bezogen.
                            Hallo, was sagt Dein LStHV?
                            Ich vermute mal, den hast Du nie eingeschaltet!
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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