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Häusliche arbeitszimmer Belege

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    Häusliche arbeitszimmer Belege

    Hallo ihr,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich mache dieses Jahr meine erste Steuererklärung als freiberuflich. Kann jemand mir sagen ob ich mein Mietervertrag als Beleg eintragen muss wenn ich kosten für häusliche arbeitszimmer absetze oder bracuhe ich nicht? Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Häusliche arbeitszimmer Belege

    Hallo Aguimun,

    wenn man erstmalig spezielle Werbungskosten geltend macht ->kann man durch Einreichen der Nachweise die Bearbeitung verkürzen , weil du damit Nachfragen wahrscheinlich vermeidest.

    Tschüß

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      #3
      AW: Häusliche arbeitszimmer Belege

      Hallo,

      das stimmt. Passiert das gleich mit alle die Rechnungen als Einnahmen? Muss ich kopie von allen meine Rechnungen für Kunden eintragen? Danke!
      Zuletzt geändert von Aguimun; 17.01.2016, 19:47.

      Kommentar


        #4
        AW: Häusliche arbeitszimmer Belege

        Zitat von Aguimun Beitrag anzeigen
        Hallo,

        das stimmt. Passiert das gleich mit alle die Rechnungen als Einnahmen? Muss ich kopie von allen meine Rechnungen für Kunden eintragen? Danke!
        Ihre Frage: Muss ich kopie von allen meine Rechnungen für Kunden eintragen? Danke![/QUOTE]

        Antwort: N e i n

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          #5
          AW: Häusliche arbeitszimmer Belege

          Vielen Dank Jambo!

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            #6
            AW: Häusliche arbeitszimmer Belege

            Bei einem häuslichen Arbeitszimmer erwarten die Finanzämter nicht unbedingt und auch nicht in erster Linie die Vorlage des Mietvertrages.

            Wichtiger ist z. B. die Vorlage einer schlüssigen Berechnung, aus der man sieht, wie Miete und Nebenkosten anhand der Wohnflächenberechnung aufgeteilt wurden. Auch ein Grundriss mit Raumbezeichnungen ist nicht verkehrt.

            Eine Belegeinreichung für direkt zuordenbare Kosten, wie z. B. Vorhänge, ist bei einem Arbeitszimmer sicher auch sinnvoll. Es macht aber wenig Sinn, das Finanzamt mit allen möglichen Belegen zuzupflastern. Wenn die vorgelegten Berechnungen stimmig sind, muss man nur selten alle Belege nachreichen. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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