Hallo zusammen,
Ich lese hier schon länger mit und habe mich jetzt aber mal angemeldet weil ich keine passende ANtwort gefunden habe. Ich sitze gerade an der Steuererklärung für mich und meine Freundin.
Ich habe viel gegoogled und auch hier gesucht, würde aber gerne Sicherheit haben und Frage deswegen hier nochmal nach. Vielleicht kann ja jemand helfen:
Meine Freundin hat von 2010-2013 eine Ausbildung zur Physiotherapeutin gemacht, welche kostenpflichtig war. Nebenher hat Sie bei einer bekannten Restaurant Kette gearbeitet um sich etwas dazu zu verdienen.
Die Kosten für die Ausbildung betrugen insgesamt ca. 13000,- EUR und wurden über die KFW Bank bezahlt. Die Rückzahlung dieser Gebühren hat bisher noch nicht begonnen.
1. Diese Kosten sind also im Zusammenhang mit der Steuererklärung noch nicht angefallen, sondern kommen erst noch, wenn Sie anfängt diese zurück zu zahlen, korrekt?
Zusätzlich zu diesen Kosten sind natürlich auch Arbeitsmittel- sowie Fahrtkosten angefallen. In den Jahren 2010-2013 hat Sie keine Steuererklärung abgegeben, da keine Steuern gezahlt wurden.
Ich habe jetzt mehrfach von einem Urteil gelesen, dass "Studenten" die Fahrt-, Uni und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der ersten Ausbildung durch eine „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ nachträglich ansammeln können.
1. Wieso wird da immer nur von Studenten gesprochen? Gilt das nicht für Auszubildenden?
2. Wenn es auch für Auszubildende gilt, gilt es doch auch für den oben beschriebenen Fall, korrekt?
Meine Freundin könnte also dann alle Kosten Ihrer Ausbildung gegen Ihren 450,- EUR Job rechnen und so ggf. Verluste ansammeln und dann in der jetzt kommenden 2015 Einkommenssteuererklärung geltend machen!?
Vielen Dank für eure Mühen und eventuelle Antworten.
Ich lese hier schon länger mit und habe mich jetzt aber mal angemeldet weil ich keine passende ANtwort gefunden habe. Ich sitze gerade an der Steuererklärung für mich und meine Freundin.
Ich habe viel gegoogled und auch hier gesucht, würde aber gerne Sicherheit haben und Frage deswegen hier nochmal nach. Vielleicht kann ja jemand helfen:
Meine Freundin hat von 2010-2013 eine Ausbildung zur Physiotherapeutin gemacht, welche kostenpflichtig war. Nebenher hat Sie bei einer bekannten Restaurant Kette gearbeitet um sich etwas dazu zu verdienen.
Die Kosten für die Ausbildung betrugen insgesamt ca. 13000,- EUR und wurden über die KFW Bank bezahlt. Die Rückzahlung dieser Gebühren hat bisher noch nicht begonnen.
1. Diese Kosten sind also im Zusammenhang mit der Steuererklärung noch nicht angefallen, sondern kommen erst noch, wenn Sie anfängt diese zurück zu zahlen, korrekt?
Zusätzlich zu diesen Kosten sind natürlich auch Arbeitsmittel- sowie Fahrtkosten angefallen. In den Jahren 2010-2013 hat Sie keine Steuererklärung abgegeben, da keine Steuern gezahlt wurden.
Ich habe jetzt mehrfach von einem Urteil gelesen, dass "Studenten" die Fahrt-, Uni und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der ersten Ausbildung durch eine „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ nachträglich ansammeln können.
1. Wieso wird da immer nur von Studenten gesprochen? Gilt das nicht für Auszubildenden?
2. Wenn es auch für Auszubildende gilt, gilt es doch auch für den oben beschriebenen Fall, korrekt?
Meine Freundin könnte also dann alle Kosten Ihrer Ausbildung gegen Ihren 450,- EUR Job rechnen und so ggf. Verluste ansammeln und dann in der jetzt kommenden 2015 Einkommenssteuererklärung geltend machen!?
Vielen Dank für eure Mühen und eventuelle Antworten.
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