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Steuerklärung nach Heirat

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    Steuerklärung nach Heirat

    Hallo Leute,

    Ich habe früher meine Steuerklärung selber gemacht über Elster, womit ich auch eigentlich zurecht kam.

    2014 im September habe ich geheiratet. Meine Frau und ich verdienen ( brutto Ca 37000€ einzeln) fast identisch daher Steuerklasse 4.

    Nach Wechsel zur Steuerklasse 4 hat sich jetzt unser Nettolohn nicht wirklich j verändert (was richtig ist) jedoch wurde uns immer gesagt wenn wir die Steuererklärung machen da bekommen wir einiges mehr zurück, da nicht mehr Steuerklasse 1.

    Mein Problem: ich habe jetzt die Erklärung fertig zusammen veranlagt jedoch merke ich kein Unterschied zu früher. Also wir bekommen quasi das selbe wieder wie früher auch und das macht mich stutzig

    Kann mir jemand einen Tipp geben? Z.b. Da muss ein Fehler sein? 😁

    Besten Dank im Voraus wenn noch infos benötigt werden kann ich die gerne weitergeben

    Freundliche Grüße

    Euer Neuling

    #2
    AW: Steuerklärung nach Heirat

    Wenn beide Ehegatten genau gleich viel verdienen, dann gibt's durch das Ehegatten -Splitting so gut wie keinen Vorteil im Vergleich zu vor der Heirat.

    Was das Steuerrecht angeht, sind halt viele Gerüchte im Umlauf, die schlicht falsch sind.
    Mfg

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      #3
      AW: Steuerklärung nach Heirat

      Hallo,

      woher soll der Vorteil kommen bei gleichem Verdienst?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Steuerklärung nach Heirat

        Hallo Steuerneuling neu,

        ich hoffe du hast nicht nur deshalb geheiratet, dass du jetzt mehr Geld zurückbekommst.

        Du bist als Neuling auch im Arbeitgeberforum gelandet hier geht es um ->Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
        Aber ich schieb dich mal in ein passenderes ->um andere Hilfesuchende nicht zu sehr zu verwirren.

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuerklärung nach Heirat

          Hallo

          1. natürlich habe ich nicht wegen der Steuer geheiratet :-). Jedoch verschenken braucht man ja auch nichts :-)

          Warum ich der Meinung bin das wir mehr zurück bekommen "sollten würden"?

          Es geht doch um die Grundtabelle Da wir beide vorher Steuerklasse 1 waren und bis September auch den hohen Satz eingezahlt haben .

          Ab September Steuerklasse 4 auch hoher Satz aber jetzt bei der Erklärung machen wir ja eine Zusammenveranlagung und da wird ja rückwirkend auf das ganze Jahr gesehen und die Steuerberechnung von der Splittingtabelle genommen?

          Nach meiner Meinung müsste sich das doch auswirken oder?

          Weil wenn ich Testweise Steuerklasse 1 eintrage und für jeden einzeln ne Abrechnung mache ändern sich die Werte nur gering.

          Freundliche Grüße

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            #6
            AW: Steuerklärung nach Heirat

            wenn ihr wirklich fast identischen Lohn habt, ist sowohl unterm Jahr I und IV identisch, als auch in der Zusammenveranlagung kein größerer Effekt zu verzeichnen.

            Splitting heißt ja dass die gemeinsamen Einkommen halbiert und die Steuer dann verdoppelt wird. Das hat bei Euch zwingend keine Auswirkung.

            Da die Ehe aber i.d.R. eine mehrjährige Veranstaltung ist, kann sich das in anderen Jahren deutlich stärker auswirken.

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              #7
              AW: Steuerklärung nach Heirat

              Wenn beide genau oder fast genau gleich viel verdienen, wo soll denn da ein Vorteil durch Splitting liegen?
              Was soll denn da "gesplittet" werden?

              Die richtige Antwort lautet : nichts!

              Beim Lohnsteuerabzug gibt's zwischen Steuerklasse 1 und 4 übrigens auch keinen Unterschied (außer vielleicht Soli ).
              Mfg

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                #8
                AW: Steuerklärung nach Heirat

                Das Splitting soll sicherstellen, dass Ehegatten, die sich zusammen veranlagen lassen, nicht deshalb Schaden durch den progressiven Steuertarif nehmen, weil ihre Einkünfte addiert und sie sodann als ein Steuerpflichtiger behandelt werden.

                Deshalb beträgt bei zusammen veranlagten Ehegatten die tarifliche Einkommensteuer (vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c EStG) das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens ergibt (Splitting-Verfahren).

                Wenn die Einkünfte beider Partner vor der Heirat exakt gleich hoch waren, kommt die gleiche Steuer raus. So einfach ist das!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Steuerklärung nach Heirat

                  Hallo,

                  Splitting funktioniert vereinfacht in etwa so.
                  Die beiden zu versteuernden Einkommen werden addiert.Anschließend durch 2 dividiert und dann die Grundtabelle für den einzelnen angewandt.
                  Schau dir mal Grund-und Splittingtabelle an.


                  Gruß FIGUL

                  Knapper Zieleinlauf ;-)
                  Zuletzt geändert von FIGUL; 19.01.2016, 12:20. Grund: Ergänzung
                  Gruß FIGUL

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