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Student seit 2014, 28Jahre, Erststudium, Minijob

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    Student seit 2014, 28Jahre, Erststudium, Minijob

    Hallo,

    ich komme einfach nicht weiter und mich macht das internet schon ganz mürbe mit den Einträgen. Also folgender Sachverhalt: Ich habe 7 Jahre immer meine Einkommenssteuererkl. gemacht als ich gearbeitet habe (Arbeitnehmer aus nicht selbstst. Arbeit) nun studiere ich und hatte knappe 5.000 euro Studiengebühren und zusätzlich noch Fahrtkosten die ich selbst bezahlt habe.
    Allerdings habe ich nur als Minijobber bearbeitet. Lohnt sich eine Steuererklärung bzw. Antrag auf .... Verlustvortrag für 2015?

    Werden die Antraege auf Verlust gesammelt oder erhalte ich den Bescheid bis Mitte Mai mit einer eventuellen Auszahlung?

    Viele Gruesse

    #2
    AW: Student seit 2014, 28Jahre, Erststudium, Minijob

    Zitat von swantje.zie Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Allerdings habe ich nur als Minijobber bearbeitet. Lohnt sich eine Steuererklärung bzw. Antrag auf .... Verlustvortrag für 2015?
    Werden die Antraege auf Verlust gesammelt oder erhalte ich den Bescheid bis Mitte Mai mit einer eventuellen Auszahlung?

    Viele Gruesse
    Hallo,
    als Minijobber (nicht Pauschaljobber) kannst Du maximal die gezahlte Steuer zurückbekommen.
    Verluste werden eventuell jährlich über eine Einkommsteuererklärung "gesammelt" (ist der g.d.E. pro Jahr negativ und wird mit positivem g.d.E. der Folgejahre verrechnet).
    Ob Dein Erst-Studium zu Werbungskosten (und damit zu Verlusten) oder Sonderausgaben führt, kläre am besten mit einem stauerberatenden Beruf.
    Zuletzt geändert von stiller; 19.01.2016, 22:33. Grund: Rechtschreibung
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Student seit 2014, 28Jahre, Erststudium, Minijob

      Als Minijober (pauschale Versteuerung durch Arbeitgeber bei der Minijobzentrale anstatt Steuerklasse 1) hast du keine Steuern gezahlt und kannst daher nichts erstattet werden.

      Abgabe einer Steuererklärung kann unter Umständen aber wegen Verlustvorträge sinnvoll sein, falls Werbungskosten vorliegen.
      Mfg

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