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Anlage N Punkt 22,23 und 28

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage N Punkt 22,23 und 28

    Falls du den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung noch nicht in Händen hast, dann warte einfach, bis dein Arbeitgeber ihn schickt. Da kommen die Nummern alle vor.

    Die Übernahme von Daten aus der Gehaltsabrechnung führt schnell mal zu Fehlern beim Ausfüllen der Erklärung.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage N Punkt 22,23 und 28

    Hallo lukas2405,

    du möchtest deine eigene Steuererklärung übermitteln ?

    Dann tippe einfach deine vom Arbeitgeber erhaltene Lohnsteuerbescheinigung ab.

    Logischerweise werden die Beträge in 22 und 23 gleich sein.

    Lies dir doch mal durch was bei Zeile 26 steht deine vom Arbeitgeber einbehaltenen Beiträge zur Pflegeversicherung und was steht in Zeile 28 ?

    Diese Zeilen ist informativ, was dein Arbeitgeber als Mindestvorsorgepauschale in der Lohnabrechnung schon berücksichtigt hat.

    Tschüß

    P.S. Ich verschiebe dich mal aus dem Arbeitgeberforum, um andere nicht zu verwirren -> aufgrund deiner anderen Beiträge vermute ich es geht dir um deine eigene Erklärung als AN.
    Zuletzt geändert von holzgoe; 22.01.2016, 09:10. Grund: Ergänzung

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  • lukas2405
    antwortet
    AW: Anlage N Punkt 22,23 und 28

    Hmmm AG und AN ???
    Aber ja, ich möchte es online übermitteln.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Anlage N Punkt 22,23 und 28

    Zitat von lukas2405 Beitrag anzeigen
    in der Anlage N, Punkt 22 soll man den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung eingeben
    Punkt 23 den Arbeitnehmeranteil.

    Beziehen sich die Anteile auf die Summer der gezahlten Steuern aus der Gehaltsabrechnung ?


    Punkt 28 was kommt denn hier rein, genau die gleiche Summe wie im Punkt 26 ?
    Damit wir erstmal klar sind, worüber wir hier reden:

    Du schreibst in ElsterLohn, also bist du AG und willst für deine AN Lohnsteuerbescheinigungen übermitteln?

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  • lukas2405
    hat ein Thema erstellt Anlage N Punkt 22,23 und 28.

    Anlage N Punkt 22,23 und 28

    Moin Moin,
    in der Anlage N, Punkt 22 soll man den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung eingeben
    Punkt 23 den Arbeitnehmeranteil.

    Beziehen sich die Anteile auf die Summe der gezahlten Steuern aus der Gehaltsabrechnung ?


    Punkt 28 was kommt denn hier rein, genau die gleiche Summe wie im Punkt 26 ?

    Danke im Voraus
    Zuletzt geändert von lukas2405; 22.01.2016, 08:43.
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