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KFZ Haftpflicht wo eintragen.

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    KFZ Haftpflicht wo eintragen.

    Hallo liebe Elster Nutzer,

    ich wollte mal nachfragen wo man die KFZ-Haftpflicht eintragen kann.

    Ich finde leider in der Suchfunktion nur ältere Steuererklärungen da wo bei Vorsorgeaufwendungen bei Zeile 41-45 steht.

    Da steht aber bei mir was ganz anderes und ich denke das es in Zeile 50 kommt.

    Liege ich da Richtig?

    #2
    AW: KFZ Haftpflicht wo eintragen.

    Bei ElsterFormular ist Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand korrekt!

    Dafür gibt es hier ein eigenes Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: KFZ Haftpflicht wo eintragen.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei ElsterFormular ist Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand korrekt!

      Dafür gibt es hier ein eigenes Unterforum.


      Okay dankeschön.

      Aber bezieht Elster diese Beiträge zur Steuerberechnung bei?

      Bei mir verändert sich nichts.

      Kommentar


        #4
        AW: KFZ Haftpflicht wo eintragen.

        Hallo,

        wenn du die Grenze von 1900 (ledig) bzw. 3800 (verh) allein durch KV und PV erreicht/überschritten hast tut sich da nichts mehr.
        Es wird sogar deine AV nicht mehr berücksichtigt

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: KFZ Haftpflicht wo eintragen.

          Achso dankeschön,

          ach deswegen.

          die habe ich leider weit überschritten.

          Daher brauch ich ja die KFZ Haftpflicht garnicht mehr anzugeben oder ?

          Kommentar


            #6
            AW: KFZ Haftpflicht wo eintragen.

            Daher brauch ich ja die KFZ Haftpflicht garnicht mehr anzugeben oder ?
            Das kannst du dir sparen, es sei denn, du gehst heuer noch in Rente oder Pension.

            Dann könntest du ab nächstes Jahr vielleicht noch von einer übergangsweisen Günstigerprüfung profitieren und den Eintrag deshalb als Merkposten stehen lassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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