Hallo,
Bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2015 (Studentin, 24 J) muss ich meine Halbwaisenrente - die ich seit August 2008 beziehe - bei Anlage R angeben.
Das Problem hierbei ist die Angabe : "Beginn der Rente". Ich habe im Monat August eine Berufsausbildung abgeschlossen und in Oktober ein Erststudium aufgenommen - dadurch ergab sich eine Unterbrechung der Halbwaisenrente von 2 Monaten. Ich habe die Rente erneut beantragt als ich die nötige Immatrikulationsbescheinigung hatte und einen rückwirkenden Bescheid am 01. November 2015 erhalten. Soll ich nun November als Beginn der Rente angeben oder den Erhalt des ersten Rentenbescheides?
Ebenfalls hilfreich wäre zu wissen, aus welchen Unterlagen ich den Rentenanpassungsbetrag ersehen kann.
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Kassandra Luna
Bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2015 (Studentin, 24 J) muss ich meine Halbwaisenrente - die ich seit August 2008 beziehe - bei Anlage R angeben.
Das Problem hierbei ist die Angabe : "Beginn der Rente". Ich habe im Monat August eine Berufsausbildung abgeschlossen und in Oktober ein Erststudium aufgenommen - dadurch ergab sich eine Unterbrechung der Halbwaisenrente von 2 Monaten. Ich habe die Rente erneut beantragt als ich die nötige Immatrikulationsbescheinigung hatte und einen rückwirkenden Bescheid am 01. November 2015 erhalten. Soll ich nun November als Beginn der Rente angeben oder den Erhalt des ersten Rentenbescheides?
Ebenfalls hilfreich wäre zu wissen, aus welchen Unterlagen ich den Rentenanpassungsbetrag ersehen kann.
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Kassandra Luna
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