Hallo,
ich bin Studentin und führe seit Augsut 2015 eine selbstständige Tätigkeit für das Landratsamt als Betreuerin von Jugendlichen aus.
Zusätzlich habe ich seit 1. September 2015 16h/Woche eine studentische Teilzeittätigkeit aus.
Ich habe immer penibel darauf geachtet, dass ich die 20h Grenze für Studenten insgesamt bei beiden Jobs addiert nicht überschreite.
Übers Jahr hinweg habe ich ein 22 Wöchiges Pflichtpraktikum (ohne nebenbei Tätigkeit), einen Werkstudentenjob (insgesamt 1 Monat ohne eine andere Tätigkeit nebenbei), und einen 450 Euro Job (auch als alleinige Tätigkeit) gehabt.
Alle Jobs außer der selbstständigen Tätigkeit sind nicht Lohnsteuerpflichtig. Genauso wie die Werkstudentenjobs, die ja unter 20h Grenze auch von allem außer der Rentenversicherung befreit sind.
Insgesamt liege ich bei meiner selbstständigen Tätigkeit weit unter dem Grundfreibetrag. Mit allen anderen Jobs überschreite ich ihn allerdings um knapp 700 Euro.
Ich verstehe jetzt allerdings nicht, wie das mit der Studentenregelung (20h/Woche) ist. Eigentlich habe ich nie über 20 h gearbeitet (außer Semesterferien) -> also müsste ich auch keine Abgaben (außer RV+PV) zahlen ?! Bis auf die selbstständige Tätigkeit? Zählen jetzt trotzdem alle Einkünfte dazu?
Ich habe mich auch schon an mein Finanzamt gewendet, habe aber keine konkreten Antworten zu meinem speziellen Fall erhalten..das sie selber nicht wussten, wie man das handhabt.
Ich entschuldige mich für diese umfangreiche Frage.
Grüße,
Laura
Zusatz:
Muss ich meinen 450 Euro Job mit in der Steuererklärung angeben?
Muss ich mein Pflichtpraktikum (400/Monat) in der Steuererklärung angeben?
ich bin Studentin und führe seit Augsut 2015 eine selbstständige Tätigkeit für das Landratsamt als Betreuerin von Jugendlichen aus.
Zusätzlich habe ich seit 1. September 2015 16h/Woche eine studentische Teilzeittätigkeit aus.
Ich habe immer penibel darauf geachtet, dass ich die 20h Grenze für Studenten insgesamt bei beiden Jobs addiert nicht überschreite.
Übers Jahr hinweg habe ich ein 22 Wöchiges Pflichtpraktikum (ohne nebenbei Tätigkeit), einen Werkstudentenjob (insgesamt 1 Monat ohne eine andere Tätigkeit nebenbei), und einen 450 Euro Job (auch als alleinige Tätigkeit) gehabt.
Alle Jobs außer der selbstständigen Tätigkeit sind nicht Lohnsteuerpflichtig. Genauso wie die Werkstudentenjobs, die ja unter 20h Grenze auch von allem außer der Rentenversicherung befreit sind.
Insgesamt liege ich bei meiner selbstständigen Tätigkeit weit unter dem Grundfreibetrag. Mit allen anderen Jobs überschreite ich ihn allerdings um knapp 700 Euro.
Ich verstehe jetzt allerdings nicht, wie das mit der Studentenregelung (20h/Woche) ist. Eigentlich habe ich nie über 20 h gearbeitet (außer Semesterferien) -> also müsste ich auch keine Abgaben (außer RV+PV) zahlen ?! Bis auf die selbstständige Tätigkeit? Zählen jetzt trotzdem alle Einkünfte dazu?
Ich habe mich auch schon an mein Finanzamt gewendet, habe aber keine konkreten Antworten zu meinem speziellen Fall erhalten..das sie selber nicht wussten, wie man das handhabt.
Ich entschuldige mich für diese umfangreiche Frage.
Grüße,
Laura
Zusatz:
Muss ich meinen 450 Euro Job mit in der Steuererklärung angeben?
Muss ich mein Pflichtpraktikum (400/Monat) in der Steuererklärung angeben?
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