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Vermögenswirksame Leistungen

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    Vermögenswirksame Leistungen

    Hallo,

    ich habe Anfang 2015 meine Steuererklärung für das Jahr 2014 gemacht. Hier habe ich 80,00 € für meine vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Nun zu meiner Frage:

    Kann ich zum jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2012 und 2013 auch eine Steuererklärung abgeben, um die 80,00 € für meine vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten? Zur Info: Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich noch in der Berufsausbildung befunden.

    Falls ich total falsch liege, bitte ich um Entschuldigung. Bin ein totaler Neuling im Steuerrecht.

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    #2
    AW: Vermögenswirksame Leistungen

    Hallo,

    Ja

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Vermögenswirksame Leistungen

      Du kannst die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Finanzamt auch ohne Steuererklärung beantragen.
      Mfg

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        #4
        AW: Vermögenswirksame Leistungen

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Du kannst die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Finanzamt auch ohne Steuererklärung beantragen.
        Und dann? Wird das FA die ANSpZul ohne weiteres festsetzen?
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Vermögenswirksame Leistungen

          Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
          Und dann? Wird das FA die ANSpZul ohne weiteres festsetzen?
          Richtig! Man erhält einen Bescheid über die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage.
          Mfg

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            #6
            AW: Vermögenswirksame Leistungen

            Und dann? Wird das FA die ANSpZul ohne weiteres festsetzen?
            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Richtig! Man erhält einen Bescheid über die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage.
            Und woher weiß das Finanzamt, daß die Einkünfte niedrig genug sind, wenn sie der Steuerpflichtige nicht erklärt?
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: Vermögenswirksame Leistungen

              Hallo Ronald_Fe,

              weil das Finanzamt ja -> falls vorhanden die Lohnsteuerbescheinigung oder Rentenbezugsmitteilung abrufen kann und eine Probeberechnung machen könnte.
              Allerdings, wer kein Pflichtveranlagungsfall ist, muss ja keine Steuererklärung abgeben und den Hauptvordruck unterschreiben, dass er wahrheitsgemäße Angaben macht.

              Tschüß

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