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Semesterbeiträge vom Studienjahr ins Berufsjahr "übernehmen"?

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    Semesterbeiträge vom Studienjahr ins Berufsjahr "übernehmen"?

    Hallo Elster-Forum,

    ich werde dieses Jahr mit meinem Master fertig und werde also zum ersten Mal seit ein paar Jahren wieder richtig Steuern zahlen.
    Ein Kollege hat mir erzählt das ich meinen Semesterbeitrag von diesem Jahr sowie auch noch von vorhergehenden Jahren als Ausbildungskosten von der Steuer absetzen kann.
    Weiß jemand wie genau das geht und wie lange? Ich habe meinen Master 2013 Angefangen, und seit 2009 keine Steuererklärung mehr machen müssen, da kein Einkommen über 450/Monat.
    Danke euch
    Gruß,
    Roever

    #2
    AW: Semesterbeiträge vom Studienjahr ins Berufsjahr "übernehmen"?

    Du musst für die Jahre ab 2013 entweder eine Einkommensteuererklärung einreichen oder, falls da nichts zu erklären ist, mit dem gleichen Formular eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags einreichen.
    Das musst du für jedes Jahr, also auch für 2014 und 2015 machen, zusammenfassen lässt sich das nicht!

    Die festgestellten Verluste verrechnet das Finanzamt dann mit deinen positiven Einkünften aus dem Jahr 2016. Eine Verteilung auf mehrere Jahre gibt es nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Semesterbeiträge vom Studienjahr ins Berufsjahr "übernehmen"?

      Ok, aber cool dass das geht!
      danke!
      "mit dem gleichen Formular", meinst du damit meine Steuererklärung für 2016? Oder für die früheren Jahre?
      Wenn ich das richtig verstehe gebe ich meine Erklärung für 16 ab und da dann drei mal eine Erklärung zur Feststellung des Verlustvortrags?
      Ist das ein vorgefertigtes Formular oder ist das eine selbstgeschriebene Sache?
      Sieht aus als müsste ich mich da etwas mehr einlesen ^^

      Kommentar


        #4
        AW: Semesterbeiträge vom Studienjahr ins Berufsjahr "übernehmen"?

        Nein.
        Werbungskosten aus dem Jahr 2014 kommen in deine Steuererklärung 2014.

        Werbungskosten aus dem Jahr 2015 kommen in deine Steuererklärung 2015.

        Werbungskosten aus dem Jahr 2016 kommen in deine Steuererklärung 2016.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Semesterbeiträge vom Studienjahr ins Berufsjahr "übernehmen"?

          Zitat von Roever Beitrag anzeigen
          Ok, aber cool dass das geht!
          danke!
          "mit dem gleichen Formular", meinst du damit meine Steuererklärung für 2016? Oder für die früheren Jahre?
          Wenn ich das richtig verstehe gebe ich meine Erklärung für 16 ab und da dann drei mal eine Erklärung zur Feststellung des Verlustvortrags?
          Ist das ein vorgefertigtes Formular oder ist das eine selbstgeschriebene Sache?
          Sieht aus als müsste ich mich da etwas mehr einlesen ^^
          Sie benötigen die folgenden Formulare: 2013 und 2014 und 2015 und müssen für jedes Jahr ab 2013 die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags einreichen.

          Kommentar


            #6
            AW: Semesterbeiträge vom Studienjahr ins Berufsjahr "übernehmen"?

            Mit dem Begriff "gleiches Formular" war gemeint, dass für die Einkommensteuererklärung und/oder die Verlustfeststellungserklärung die gleichen amtlichen Formulare, nämlich die für die Einkommensteuererklärung zu verwenden sind!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Semesterbeiträge vom Studienjahr ins Berufsjahr "übernehmen"?

              Kann man als Student dann die "vereinfachte" Steuererklärung einreichen, zusammen mit Anlage N?

              Kommentar


                #8
                AW: Semesterbeiträge vom Studienjahr ins Berufsjahr "übernehmen"?

                Zitat von gap3 Beitrag anzeigen
                Kann man als Student dann die "vereinfachte" Steuererklärung einreichen, zusammen mit Anlage N?
                Kann man, aber nicht per ELSTER.
                Schon gar nicht, wenn man denn diverse Kosten absetzen will.

                Die vereinfachte Erklärung hat eben nur "einfache" Eingaben und Ausgaben!

                Was willst Du überhaupt?
                Zuletzt geändert von stiller; 29.01.2016, 20:01. Grund: Was
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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