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Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

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    Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

    Hallo,

    ich lebe mit meiner Freundin in einem gemeinsamen Haushalt bzw. einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

    Hier noch ein paar Rahmenbedingungen

    - sie studiert
    - ihr monatliches Einkommen beträgt max. 450 €
    - sie wird zusätzlich von ihrem Vater unterstützt der dies auch steuerlich geltend macht
    - ich zahle den Großteil der Miete (etwa 2/3)

    Ist es möglich, dass ich meine Freundin - obwohl ihr Vater sie bereits "steuerlich geltend macht" - ebenfalls geltend mache?

    Vorab vielen Dank und viele Grüße
    Zuletzt geändert von marcus86; 29.01.2016, 19:04.

    #2
    AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

    Frag besser einen Steuerberater oder den Vater deiner Freundin!

    Mit der Lohnsteuerbescheinigung hat die Fragestellung jedenfalls nichts zu tun und mit Elster auch nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

      Zitat von marcus86 Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich lebe mit meiner Freundin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

      Vorab vielen Dank und viele Grüße
      keine Ehe
      keine eingetragene Lebensgemeinschaft

      kein Abzug
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

        Nicht ganz, in § 33a EStG heißt es auch:

        Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.

        Aber wie gesagt, Thema für eine steuerliche Beratung, insbesondere da der Vater ja auch noch mitspukt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

          Ich habe mich nochmal ein wenig schlau gemacht.

          Sie ist unter 25 und bekommt dementsprechend noch Kindergeld. Ich kann sie aus diesem Grund nicht anrechnen lassen. Sofern sie das 25 Lebensjahr überschritten hat, könnte ich sie steuerlich geltend machen.

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

            Hallo,

            Dann war deine Frage überflüssig.
            Das sollte aber bekannt sein.
            Off Topic: Dann kann der Vater aber auch nichts steuerlich geltend machen.

            Gruß FIGUL
            Zuletzt geändert von FIGUL; 31.01.2016, 13:41. Grund: Ergänzung
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

              Dann kann der Vater aber auch nichts steuerlich geltend machen.
              Erstens ist das Kindergeld eine Steuervergütung und zweitens wird er wohl auch den Sonderbedarf für die auswärtige Unterbringung geltend machen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

                Hallo,

                mit steuerlich geltend machen, meine ich Unterstützung lt. Anlage Unterhalt und nicht KG. Dürfte wohl logisch sein.

                Zitat; und zweitens wird er wohl auch den Sonderbedarf für die auswärtige Unterbringung geltend machen.

                Warum? Es steht nirgendwo, dass die Tochter in Ausbildung bzw. Studium ist.
                Es ist nur die Rede von 450 € und das scheint sich auf Minijob zu beziehen.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Erstens ist das Kindergeld eine Steuervergütung und zweitens wird er wohl auch den Sonderbedarf für die auswärtige Unterbringung geltend machen.
                  Genau so sieht es aus! Besten Dank für Eure Hilfe!

                  @ Figul:

                  Ich habe im ersten Post erwähnt das sie noch studiert.

                  Viele Grüße

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                    #10
                    AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

                    Hallo,

                    @Charlie24

                    Zitat von Marcus86: Ich habe im ersten Post erwähnt das sie noch studiert.

                    Entschuldigung, habe ich übersehen

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Unterstützung Bedürftiger = Lebenspartner steuerlich anrechnen lassen

                      Macht nichts!

                      Er hat es ja auch ganz klein geschrieben!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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