Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?
Hallo,
haette ein Frage bezgl. meiner noch nicht getätigten Steuerklaerung fuers Jahr 2014!
Ich erkläre kurz in Stichworten meine Situation im Jahr 2014 (vom 01.01.-31.12.2014):
zu mir:
Absolvierte in diesem Jahr eine reguläre Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker (1. Ausbildung und keine Weiterbildung oder der gleichen - Diese Ausbildung hatte eine Dauer, da vorgezogen, von 2,5 jahre. Beginn Feb. 2013, Ende Juni 2015). In dieser Zeit bezog ich ein Lehrgehalt von ca. 550€ brutto. Brutto, da ich die Lohnsteuerklasse 5 hatte und somit Lohnsteuer bezahlen musste. Darüber hinaus bekam ich noch ca 210€ Berufsausbildungsbeihilfe zusätzlich (Bezog KEIN Kindergeld, da ich zu dieser Zeit schon 28jahre war). die Entfernung zu meiner Ausbildungsstelle betrug einfacher Weg 18km und war in diesem Jahr knapp 180 tage dort.(wegkosten : 180 tage × 18km × 0,30€ = 972€). Meiner leibliche Tochter, nicht in meinem Haushalt wohnend (sie resultierte aus einer frueheren Beziehung und lebt bei ihrer Mutter), zu dieser Zeit 6 Jahre, konnte ich keinen Unterhalt zahlen, da mein Verdienst zu gering war. Die Mutter meiner Tochter erhielt stattdessen ca. 180€ Unterhaltsvorschuss.
zu meiner Ehefrau:
Sie war das komplette Jahr 2014 zuhause (arbeitslos) und bezog ALG2 - Regelsatz (ich wurde seinerzeits in die ALG2-Berechnung nicht mitein bezogen) . Ihre leibliche Tochter (die sie aus einer frueheren Beziehung mitbrachte) war 2014 7 Jahre und lebt bei uns und meine Frau bezieht das komplette Kindergeld (184€). Der Kindesvater von ihrer Tochter bezahlte im Jahr 2014 KEINEN Unterhalt, da er Arbeitslos ist (und war). Meine Frau zahlte also KEINE Lohnsteuer. Meine Frau hatte aber in dieser Zeit die Lohnsteuerklasse 3, da wir das mit Beginn meiner Lehre umgeändert hatten, da sie zu dieser Zeit berufstätig war, dass war aber im Jahr 2013.
nun zu meiner Frage kommend:
Würde es sich denn für uns, unter dem angegebenen bzw geschilderten Sachverhalt, für uns lohnen noch eine Steuererklärung für 2014 nachzureichen (natürlich würden wir dann eine Zusammenveranlagte abgeben)? Könnten wir dann mit einer hohen Auszahlung seitens des Finanzamtes rechnen....oder aber (und das waere das "worst-case-szenario") muessten WIR etwas an das Finanzamt nachzahlen?
Über Hilfe bzw Beantwortung meiner Frage waere ich euch wirklich sehr danbar.
LG
Hallo,
haette ein Frage bezgl. meiner noch nicht getätigten Steuerklaerung fuers Jahr 2014!
Ich erkläre kurz in Stichworten meine Situation im Jahr 2014 (vom 01.01.-31.12.2014):
zu mir:
Absolvierte in diesem Jahr eine reguläre Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker (1. Ausbildung und keine Weiterbildung oder der gleichen - Diese Ausbildung hatte eine Dauer, da vorgezogen, von 2,5 jahre. Beginn Feb. 2013, Ende Juni 2015). In dieser Zeit bezog ich ein Lehrgehalt von ca. 550€ brutto. Brutto, da ich die Lohnsteuerklasse 5 hatte und somit Lohnsteuer bezahlen musste. Darüber hinaus bekam ich noch ca 210€ Berufsausbildungsbeihilfe zusätzlich (Bezog KEIN Kindergeld, da ich zu dieser Zeit schon 28jahre war). die Entfernung zu meiner Ausbildungsstelle betrug einfacher Weg 18km und war in diesem Jahr knapp 180 tage dort.(wegkosten : 180 tage × 18km × 0,30€ = 972€). Meiner leibliche Tochter, nicht in meinem Haushalt wohnend (sie resultierte aus einer frueheren Beziehung und lebt bei ihrer Mutter), zu dieser Zeit 6 Jahre, konnte ich keinen Unterhalt zahlen, da mein Verdienst zu gering war. Die Mutter meiner Tochter erhielt stattdessen ca. 180€ Unterhaltsvorschuss.
zu meiner Ehefrau:
Sie war das komplette Jahr 2014 zuhause (arbeitslos) und bezog ALG2 - Regelsatz (ich wurde seinerzeits in die ALG2-Berechnung nicht mitein bezogen) . Ihre leibliche Tochter (die sie aus einer frueheren Beziehung mitbrachte) war 2014 7 Jahre und lebt bei uns und meine Frau bezieht das komplette Kindergeld (184€). Der Kindesvater von ihrer Tochter bezahlte im Jahr 2014 KEINEN Unterhalt, da er Arbeitslos ist (und war). Meine Frau zahlte also KEINE Lohnsteuer. Meine Frau hatte aber in dieser Zeit die Lohnsteuerklasse 3, da wir das mit Beginn meiner Lehre umgeändert hatten, da sie zu dieser Zeit berufstätig war, dass war aber im Jahr 2013.
nun zu meiner Frage kommend:
Würde es sich denn für uns, unter dem angegebenen bzw geschilderten Sachverhalt, für uns lohnen noch eine Steuererklärung für 2014 nachzureichen (natürlich würden wir dann eine Zusammenveranlagte abgeben)? Könnten wir dann mit einer hohen Auszahlung seitens des Finanzamtes rechnen....oder aber (und das waere das "worst-case-szenario") muessten WIR etwas an das Finanzamt nachzahlen?
Über Hilfe bzw Beantwortung meiner Frage waere ich euch wirklich sehr danbar.
LG
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