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Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

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    Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

    Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

    Hallo,

    haette ein Frage bezgl. meiner noch nicht getätigten Steuerklaerung fuers Jahr 2014!


    Ich erkläre kurz in Stichworten meine Situation im Jahr 2014 (vom 01.01.-31.12.2014):

    zu mir:
    Absolvierte in diesem Jahr eine reguläre Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker (1. Ausbildung und keine Weiterbildung oder der gleichen - Diese Ausbildung hatte eine Dauer, da vorgezogen, von 2,5 jahre. Beginn Feb. 2013, Ende Juni 2015). In dieser Zeit bezog ich ein Lehrgehalt von ca. 550€ brutto. Brutto, da ich die Lohnsteuerklasse 5 hatte und somit Lohnsteuer bezahlen musste. Darüber hinaus bekam ich noch ca 210€ Berufsausbildungsbeihilfe zusätzlich (Bezog KEIN Kindergeld, da ich zu dieser Zeit schon 28jahre war). die Entfernung zu meiner Ausbildungsstelle betrug einfacher Weg 18km und war in diesem Jahr knapp 180 tage dort.(wegkosten : 180 tage × 18km × 0,30€ = 972€). Meiner leibliche Tochter, nicht in meinem Haushalt wohnend (sie resultierte aus einer frueheren Beziehung und lebt bei ihrer Mutter), zu dieser Zeit 6 Jahre, konnte ich keinen Unterhalt zahlen, da mein Verdienst zu gering war. Die Mutter meiner Tochter erhielt stattdessen ca. 180€ Unterhaltsvorschuss.

    zu meiner Ehefrau:
    Sie war das komplette Jahr 2014 zuhause (arbeitslos) und bezog ALG2 - Regelsatz (ich wurde seinerzeits in die ALG2-Berechnung nicht mitein bezogen) . Ihre leibliche Tochter (die sie aus einer frueheren Beziehung mitbrachte) war 2014 7 Jahre und lebt bei uns und meine Frau bezieht das komplette Kindergeld (184€). Der Kindesvater von ihrer Tochter bezahlte im Jahr 2014 KEINEN Unterhalt, da er Arbeitslos ist (und war). Meine Frau zahlte also KEINE Lohnsteuer. Meine Frau hatte aber in dieser Zeit die Lohnsteuerklasse 3, da wir das mit Beginn meiner Lehre umgeändert hatten, da sie zu dieser Zeit berufstätig war, dass war aber im Jahr 2013.

    nun zu meiner Frage kommend:
    Würde es sich denn für uns, unter dem angegebenen bzw geschilderten Sachverhalt, für uns lohnen noch eine Steuererklärung für 2014 nachzureichen (natürlich würden wir dann eine Zusammenveranlagte abgeben)? Könnten wir dann mit einer hohen Auszahlung seitens des Finanzamtes rechnen....oder aber (und das waere das "worst-case-szenario") muessten WIR etwas an das Finanzamt nachzahlen?

    Über Hilfe bzw Beantwortung meiner Frage waere ich euch wirklich sehr danbar.

    LG
    Zuletzt geändert von hpoperator; 30.01.2016, 09:45.

    #2
    AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

    Zitat von hpoperator Beitrag anzeigen
    Würde es sich denn für uns ... für uns lohnen noch eine Steuererklärung für 2014 nachzureichen
    Du bist ja hier insofern schon richtig, als es sich hier um ein Softwareforum für Steuererklärungssoftware handelt. Also: einfach mal die Angaben nicht hier in die Forensoftware eingeben, sondern in eine geeignete Elster-Software, und dann eine Berechnung machen.

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      #3
      AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

      Könnten wir dann mit einer hohen Auszahlung seitens des Finanzamtes rechnen?
      Steuerberatung ist nicht das Thema dieses Forums und außerdem nicht zulässig!

      Schau dir deine Lohnsteuerbescheinigung für 2014 an. In der steht, wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Mehr als das kannst du nicht zurück erhalten!

      Gib eure Daten in ein Steuererklärungsprogramm, wie z. B. ElsterFormular ein, dann kannst du das auch selbst berechnen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

        Laut Sachverhalt wurde Arbeitslohn auf Klasse 5 bezogen. Hierdurch besteht Pflicht zur Veranlagung und die Erklärung musste bis 31.5.15 abgegeben werden. Da stellt sich die Frage nach Abgeben oder nicht gar nicht.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

          Hallo,

          die Pflicht zur Veranlagung wird hier im Forum häufiger angemerkt.
          Aber mal ernsthaft, woher soll ein Otto-Normal-Steuerpflichtiger
          das im Vorfeld überhaupt wissen, wenn ein FA ihn nicht dazu auffordert?
          Gruß, Basteltyp

          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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            #6
            AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

            Laut Sachverhalt wurde Arbeitslohn auf Klasse 5 bezogen. Hierdurch besteht Pflicht zur Veranlagung und die Erklärung musste bis 31.5.15 abgegeben werden.
            Nur er hat 2014 Arbeitslohn bezogen, die Ehefrau nicht! So habe ich das gelesen bzw. verstanden.

            § 46 Abs. 2 EStG
            3a. wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert ...
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Laut Sachverhalt wurde Arbeitslohn auf Klasse 5 bezogen. Hierdurch besteht Pflicht zur Veranlagung und die Erklärung musste bis 31.5.15 abgegeben werden. Da stellt sich die Frage nach Abgeben oder nicht gar nicht.
              Laut Sachverhalt hat nur ein Ehegatte gearbeitet. Dann besteht keine Pflicht zur Abgabe.
              Mfg

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                #8
                AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

                Danke euch vielmals für eure Antworten.

                Bitte verzeiht, wollte hier kein "unerlaubten" Frage stellen. Nur leider zermürbt mich dieses Thema und ich hab eben nur Angst, dass wenn ich eine Steuererklärung abgebe, ich diesbezüglich nachzahlen müsste.
                Nutze zwar ein, so wies im Internet angegeben wird, sehr gutes Steuerprogramm, jedoch is dies auch mit etwaiger Hilfestellung seitens des Programms schon ziemlich verwirrend (gerade dann, wenn es um individuelle Sachverhalte geht).

                Laut Sachverhalt hat nur ein Ehegatte gearbeitet. Dann besteht keine Pflicht zur Abgabe.
                Das ist richtig. Ich allein habe im jahr 2014 gearbeitet und meine Ehefrau bezog dort ALG2.

                die Pflicht zur Veranlagung wird hier im Forum häufiger angemerkt.
                Aber mal ernsthaft, woher soll ein Otto-Normal-Steuerpflichtiger
                das im Vorfeld überhaupt wissen, wenn ein FA ihn nicht dazu auffordert?
                Stimmt! Ich weiß bis heut noch nicht ob ich dazu verpflichetet bin, oder nicht.
                Mache es allein aus diesem Grund heraus, da ich in der Hoffnung bin, hier eine Rückzahlung vom Finanzamt zu bekommen.
                Ich als "Otto-Normal-Steuerpflichtiger" finde das ganze prozedere was die Steuererklärung betrifft, extrem komplex und verwirrend (Ist scheinbar vom Staat so beabsichtigt).
                Die äußerst kompliziert gestaltete Formulierungen und die Bedeutung einiger steuerrechtlicher Bergriffe, sind zum Haare raufen. Da muss man erst einmal wochenlange Nachforschungsarbeit betreiben, bevor man wenigstens annähernd so ein Formular korrekt ausfüllen kann. :-(
                Zuletzt geändert von hpoperator; 30.01.2016, 14:07.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

                  Hallo,

                  nach deinen Angaben fällt keine Steuer an.
                  Ergo brauchst du keine Bedenken zu haben

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

                    Hallo,

                    nach deinen Angaben fällt keine Steuer an.
                    Ergo brauchst du keine Bedenken zu haben

                    Gruß FIGUL
                    Also diese "Aussage" macht mir definitiv Mut....danke dir dafür!
                    Ergo heisst es ja vielmehr, dass ich mit einer Rückzahlung rechenen kann (auch wenn sie nicht so hoch ausfallen wird)...oder versteh ich da jetzt etwas falsch?

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                      #11
                      AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

                      Wenn die Sachverhalte so stimmen, wie du sie eingangs angegeben hast, solltest du die 2014 von deinem Lohn einbehaltenen Steuern vollständig zurück bekommen.

                      Ob das viel oder wenig ist, siehst du , wenn du einen Blick auf deine Lohnsteuerbescheinigung 2014 wirfst.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

                        Also grundsätzlich kann man folgendes sagen :
                        Es macht Sinn immer eine Steuererklärung abzugeben.
                        Denn entweder bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben oder du bekommst eine Erstattung.

                        Eine freiwillige Abgabe mit einer Nachzahlung ist äußerst selten und könnte innerhalb der Einspruchsfrist immer noch zurückgenommen werden (steht dann auch so im Bescheid erläutert).
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

                          Also erst einmal möchte ich mich bei allen herzlichst bedanken, die mir hier auf meine Frage geantwortet haben und das super Fachkompetent (Obwohl ich nun auch erkannt und gemerkt habe, dass mein Sachverhalt und die damit einhergehende Fragestellung wohl weniger Bestanteil dieses Forums ist und sein sollte).

                          Von dieser Hilfsbereitschaft, so wie ihr sie mir zukommen gelassen habt, können sich User aus anderen Foren eine gewaltige Scheibe von abschneiden!!!!!!

                          Ich war nur, wie schon erwähnt, extrem verzweifelt was diese ganze Steuererklärungsthematik betrifft....dachte mir deshalb:

                          wo, wenn nicht hier!? hier, wo sich die User zwangsläufig mit solchen Thematiken auseinandersetzen müssen.... Da es um Elster geht.



                          Zu der einfachen Beantwortung meiner Frage, habt ihr mir noch etwas Fachwissen und Sicherheit, was die jetzige Erstellung meiner Steuererklärung betrifft, mitgegeben.
                          Find ich Klasse!

                          Wenn auch mein Wort bzw meine Meinung wenig Bedeutung und Anklang hier im WoldWideWeb findet.

                          Möchte jetzt nichts abwertendes über die Thematik, die dieses Forum behandelt, schreiben.....doch ich finde es sehr schade, dass hilfsbereite User, wie Ihr es seit, nicht in Foren unterwegs seit, die Breitfächiger und (soll ichs schreiben?......gut, ich schreibs bedeutvoller sind (verzeiht, sehe das ganze aus einer anderen Perspektive)....
                          Hoffe aber innigst, dass ihr versteht, was ich damit meine und dass ich euch, wenn ich mich auch damit wohl etwas ungeschickt anstelle, ein riiiiiiiiiiiiesen Kompliment machen will :-)

                          Finde, eure Arbeit....nein, Besser = eure Bemühungen, anderen mit Ratschlägen theoretisch zur Seite zu stehen, sollte nun mal Honoriert werden!

                          Danke euch vielmals dafür!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuererklärung für 2014 nachreichen ( Lohnt sich das für mich)?

                            Zitat von hpoperator Beitrag anzeigen
                            Also erst einmal möchte ich mich bei allen herzlichst bedanken, die mir hier auf meine Frage geantwortet haben und das super Fachkompetent (Obwohl ich nun auch erkannt und gemerkt habe, dass mein Sachverhalt und die damit einhergehende Fragestellung wohl weniger Bestanteil dieses Forums ist und sein sollte).

                            Von dieser Hilfsbereitschaft, so wie ihr sie mir zukommen gelassen habt, können sich User aus anderen Foren eine gewaltige Scheibe von abschneiden!!!!!!

                            Ich war nur, wie schon erwähnt, extrem verzweifelt was diese ganze Steuererklärungsthematik betrifft....dachte mir deshalb:

                            wo, wenn nicht hier!? hier, wo sich die User zwangsläufig mit solchen Thematiken auseinandersetzen müssen.... Da es um Elster geht.



                            Zu der einfachen Beantwortung meiner Frage, habt ihr mir noch etwas Fachwissen und Sicherheit, was die jetzige Erstellung meiner Steuererklärung betrifft, mitgegeben.
                            Find ich Klasse!

                            Wenn auch mein Wort bzw meine Meinung wenig Bedeutung und Anklang hier im WoldWideWeb findet.

                            Möchte jetzt nichts abwertendes über die Thematik, die dieses Forum behandelt, schreiben.....doch ich finde es sehr schade, dass hilfsbereite User, wie Ihr es seit, nicht in Foren unterwegs seit, die Breitfächiger und (soll ichs schreiben?......gut, ich schreibs bedeutvoller sind (verzeiht, sehe das ganze aus einer anderen Perspektive)....
                            Hoffe aber innigst, dass ihr versteht, was ich damit meine und dass ich euch, wenn ich mich auch damit wohl etwas ungeschickt anstelle, ein riiiiiiiiiiiiesen Kompliment machen will :-)

                            Finde, eure Arbeit....nein, Besser = eure Bemühungen, anderen mit Ratschlägen theoretisch zur Seite zu stehen, sollte nun mal Honoriert werden!

                            Danke euch vielmals dafür!
                            Hallo,
                            und Danke für die Worte.
                            Hier sind einige ELSTER-Nerds unterwegs, die ihre Freizeit der Allgemeinheit opfern: Neudeutsch "Gutmensch".

                            Eins sage ich aber klipp und klar: EIN Forum reicht mir, in dem ich mich engagiere.
                            Schönen Sonntag!
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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