Hi alle,
bei einer Umsatzsteuerprüfung hat sich herausgestellt, dass ich zu Unrecht Vorsatzsteuer an ausländische Reiseagenturen berechnet und von diesen erhalten hatte. Laut Finanzamt muss ich die Rückzahlung nachweisen (kein Problem, ist erfolgt), damit mir diese Vorsatzsteuer quasi "gutgeschrieben" wird.
Meine Frage: Unter welchem Punkt der EÜR soll diese Ausgabe eingetragen werden?
- gezahlte Vorsteuer (da sie ja ausgegeben wurde)
- abgeführte Umsatzsteuer (eher nicht, da sie nicht ans Finanzamt gegangen ist)
- übrige Betriebsausgaben
Besten Dank im Voraus!
WE
bei einer Umsatzsteuerprüfung hat sich herausgestellt, dass ich zu Unrecht Vorsatzsteuer an ausländische Reiseagenturen berechnet und von diesen erhalten hatte. Laut Finanzamt muss ich die Rückzahlung nachweisen (kein Problem, ist erfolgt), damit mir diese Vorsatzsteuer quasi "gutgeschrieben" wird.
Meine Frage: Unter welchem Punkt der EÜR soll diese Ausgabe eingetragen werden?
- gezahlte Vorsteuer (da sie ja ausgegeben wurde)
- abgeführte Umsatzsteuer (eher nicht, da sie nicht ans Finanzamt gegangen ist)
- übrige Betriebsausgaben
Besten Dank im Voraus!
WE
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