Hallo liebe User,
ich möchte mich schon vorab dafür entschuldigen, falls es dieses Thema oder ein Ähnliches schon gab.
Da ich unter Zeitdruck stehe, hatte ich leider keine Zeit das Forum zu durchsuchen
Nun denn, hier mal meine Frage:
Ich habe das erste Mal meine Erklärung rückwirkend für 2015 gemacht, mit ELSTER natürlich.
Da ich ein normaler Arbeitnehmer bin, musste ich da ja nicht wirklich viel machen.
Ich habe den Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt. Ich habe also meinen Brutto-Jahreslohn, meine gezahlten Steuern sowie alle weiteren Angaben eingetippert.
Zusätzlich zu den normalen Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (20 km ein Weg) habe ich in dem Jahr beruflich bedingt eine Fortbildung angefangen, bei der ich einige Male für einen Seminarbaustein gute 500 Kilometer gefahren bin (hin und zurück versteht sich). Nun steh im ELSTER-Programm selbst, das solche Fahrten ganz abgerechnet werden, sprich mit 0,30€ per Kilometer erstattet werden. Das macht bei mir Summa Summarum gute 700€.
Wenn ich nun, nachdem ich alles fertig eingetippt habe, oben auf "Extras" -> "Steuerberechnung" gehe, sagt er mir zwar das ich 172€ wieder bekomme, aber ich sehe da nirgends etwas von den 700€ Fortbildungs-Fahrtkosten. Sollten die nicht, entschuldigt bitte die Ausdrucksweise, "Bar Kralle" mit aufgeschlagen werden? Oder werden diese auch mit bei der Minderung des zu versteuerten Einkommens dazugezählt? Wenn ja dann verstehe ich trotzdem nicht wieso ich diese nicht bei der Steuerberechnung finde?
Könnte mir Jemand dazu vielleicht die ein oder andere Sache erklären? Das wäre wirklich nett
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Tobey
ich möchte mich schon vorab dafür entschuldigen, falls es dieses Thema oder ein Ähnliches schon gab.
Da ich unter Zeitdruck stehe, hatte ich leider keine Zeit das Forum zu durchsuchen
Nun denn, hier mal meine Frage:
Ich habe das erste Mal meine Erklärung rückwirkend für 2015 gemacht, mit ELSTER natürlich.
Da ich ein normaler Arbeitnehmer bin, musste ich da ja nicht wirklich viel machen.
Ich habe den Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt. Ich habe also meinen Brutto-Jahreslohn, meine gezahlten Steuern sowie alle weiteren Angaben eingetippert.
Zusätzlich zu den normalen Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (20 km ein Weg) habe ich in dem Jahr beruflich bedingt eine Fortbildung angefangen, bei der ich einige Male für einen Seminarbaustein gute 500 Kilometer gefahren bin (hin und zurück versteht sich). Nun steh im ELSTER-Programm selbst, das solche Fahrten ganz abgerechnet werden, sprich mit 0,30€ per Kilometer erstattet werden. Das macht bei mir Summa Summarum gute 700€.
Wenn ich nun, nachdem ich alles fertig eingetippt habe, oben auf "Extras" -> "Steuerberechnung" gehe, sagt er mir zwar das ich 172€ wieder bekomme, aber ich sehe da nirgends etwas von den 700€ Fortbildungs-Fahrtkosten. Sollten die nicht, entschuldigt bitte die Ausdrucksweise, "Bar Kralle" mit aufgeschlagen werden? Oder werden diese auch mit bei der Minderung des zu versteuerten Einkommens dazugezählt? Wenn ja dann verstehe ich trotzdem nicht wieso ich diese nicht bei der Steuerberechnung finde?
Könnte mir Jemand dazu vielleicht die ein oder andere Sache erklären? Das wäre wirklich nett
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Tobey
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