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Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

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    Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

    Hallo und guten Tag
    Im NOV. 2014 habe ich mit meinem Lebensgefährten eine ETW gekauft, die Steuererklärung 2014 hat ein Steuerberater getätigt. Als Abschreibungsart hat er die Lineare Abschreibung gewählt.
    Habe dies erst nach der Ablauffrist bemerkt. Ich und mein Partner sind knapp um die 50, so das es meiner Meinung nach keinen Sinn macht eine Abschreibe Art über 50 Jahre zu wählen. Daher meine Frage, gibt es ein Programm wo man ausrechnen lassen kann wie die Differenz bei einer Abschreibung linear bzw. degressiven ist.
    Des Weiteren, erschließt sich mir die Frage falls in unserem Falle die degressive Abschreibungsart die für uns günstigere Variante ist. Könnten wir die Abschreibungsart von derzeit linear auf degressiv ändern..

    #2
    AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

    Nein! Bei Anschaffung 2014 ist nur die lineare AfA zulässig!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

      Hallo,

      das Ganze grent schon an Steuerberatung.
      Unter diesem Link findest du die Antwort

      http://ratgeber.immowelt.de/a/abschr...fa-nutzen.html

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

        das Ganze grenzt schon an Steuerberatung.
        Das tut es nicht. Die Tabelle mit den Anschaffungszeiträumen, wo noch degressiv abgeschrieben werden konnte, steht sogar in der Ausfüllhilfe von ElsterFormular.

        Steht sicher auch in der Hilfe von WISO.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          das Ganze grent schon an Steuerberatung.
          Unter diesem Link findest du die Antwort

          http://ratgeber.immowelt.de/a/abschr...fa-nutzen.html

          Gruß FIGUL
          Danke für den Link, den hatte ich bereits gelesen. Bei unserer ETW handelt es sich aber um einen Altbau, demnach:
          Abschreibung für Altbauten:
          Käufer von gebrauchten Immobilien können das Gebäude linear abschreiben: 50 Jahre lang können jeweils zwei Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Ausnahme: Häuser, die vor 1925 errichtet wurden. Hier gilt ein Satz von 2,5 Prozent für die Abschreibung (40 Jahre lang). Abgeschrieben werden kann nur das Gebäude. Der anteilige Kaufpreis fürs Grundstück wird abgezogen. Er wird in der Regel anhand der Bodenrichtwert-Tabelle der jeweiligen Gemeinde ermittelt.

          Es heißt zu beginn, Käufer von gebrauchten Imobilien KÖNNEN das Gebäude linear abschreiben. Aber nicht müssen.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nein! Bei Anschaffung 2014 ist nur die lineare AfA zulässig!
          Warum ? Verstehe ich nicht.

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            #6
            AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

            Ihr habt die Eigentumswohnung im November 2014 gekauft, also angeschafft! Maßgeblich für die AfA sind eure Anschaffungskosten für die Wohnung zuzüglich gewisser Nebenkosten ohne den auf den Bodenwert entfallenden Kaufpreisanteil.

            Diesen Anteil hat der Steuerberater ja bereits berechnet und daraus dann die AfA ermittelt. Die musst du 2015 fortführen, diesmal natürlich für das gesamte Jahr.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ihr habt die Eigentumswohnung im November 2014 gekauft, also angeschafft! Maßgeblich für die AfA sind eure Anschaffungskosten für die Wohnung zuzüglich gewisser Nebenkosten ohne den auf den Bodenwert entfallenden Kaufpreisanteil.

              Diesen Anteil hat der Steuerberater ja bereits berechnet und daraus dann die AfA ermittelt. Die musst du 2015 fortführen, diesmal natürlich für das gesamte Jahr.
              Okay, habe hierzu acuh noch folgendes gefunden:
              Wichtig zum Anfang:

              es lässt sich ausschließlich von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung wechseln, nicht aber umgekehrt.
              Und außerdem: eine geometrisch-degressive Abschreibung ist steuerrechtlich nur noch möglich für Wirtschaftsgüter, die vor dem 31.12.2010 angeschafft wurden!

              1 ) Heißt das im Umkerhschluss das wir nun immer ( bis zum Verkauf der ETW ) diee lineare Abschreibung beibalten müßen ?
              2 ) Hätte uns der Steuerberater nicht fragen müßen, welche Abschreibungsform wir wünschen ?

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                #8
                AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

                Auch die Abschreibung mit 2,5 % ist eine LINEARE AfA. Wie schon von Vorrednern dargelegt habt Ihr auf die degressive AfA (= FALLENDE AfA-Sätze) gar kein Anrecht, daher stellt sich Deine erste Frage nicht, sie wäre aber mit ja zu beantworten.

                Der Steuerberater hätte auch fragen müssen, wann das Teil fertig gestellt wurde. Je nach Antwort HAT er dann die lineare AfA in Höhe von 2 % oder 2,5 % anzusetzen. Wenn das in 2014 falsch war, dann ist halt ab 2015 2,5 % anzusetzen, die fehlenden 0,5 % aus 2014 kommen dann in das 41. Jahr.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

                  Für Gebäude gelten eigene Vorschriften! Siehe § 7 Abs 4 ff EStG:

                  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html

                  Außer linear geht nichts!

                  Und zu höheren Sätzen im Rahmen der linearen AfA kommst du nur, wenn du eine kürzere Nutzungsdauer als die 40 oder 50 Jahre überzeugend darlegen kannst. Der Altbau allein reicht da aber nicht, da muss schon der Bauzustand einigermaßen schlecht sein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Für Gebäude gelten eigene Vorschriften! Siehe § 7 Abs 4 ff EStG:

                    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html

                    Außer linear geht nichts!

                    Und zu höheren Sätzen im Rahmen der linearen AfA kommst du nur, wenn du eine kürzere Nutzungsdauer als die 40 oder 50 Jahre überzeugend darlegen kannst. Der Altbau allein reicht da aber nicht, da muss schon der Bauzustand einigermaßen schlecht sein.
                    Schaue mal in § 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG und da in die Buchstaben a und b.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Lineare oder degressive Abschreibung / Änderung bzw. Wechsel möglich ?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Für Gebäude gelten eigene Vorschriften! Siehe § 7 Abs 4 ff EStG:

                      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html

                      Außer linear geht nichts!

                      Und zu höheren Sätzen im Rahmen der linearen AfA kommst du nur, wenn du eine kürzere Nutzungsdauer als die 40 oder 50 Jahre überzeugend darlegen kannst. Der Altbau allein reicht da aber nicht, da muss schon der Bauzustand einigermaßen schlecht sein.
                      Danke Charlie 24. Habe nun alles verstanden.

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