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Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

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    Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

    Hallo,

    ich habe Anfang 2015 ca. 3000 Euro Brutto als Werkstudent verdient.
    Im Anschluss folgten sechs Monate Diplomarbeit in der Firma, wobei eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 830 Euro monatlich gezahlt wurde (Abgaben fielen nicht an).
    Ich war durchgehend studentisch gesetzlich versichert (ca. 80 Euro/Monat).

    Im Internet finden sich teils widersprüchliche Beiträge, daher meine Fragen:
    -Wo genau ist die Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung anzugeben?
    -Dürfen die Fahrten während der Diplomarbeit zwischen Wohnung und Firma als Entfernungspauschale angeben werden?
    -Wo muss eine durch die Krankenversicherung gezahlte Geld-Prämie (Bonusprogramm) angegeben werden?

    Vielen Dank!

    Gruß,
    mp-tax

    #2
    AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

    Wo genau ist die Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung anzugeben?
    Arbeitslohn gehört in die Anlage N, darüber erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung.

    -Dürfen die Fahrten während der Diplomarbeit zwischen Wohnung und Firma als Entfernungspauschale angeben werden?
    Warum nicht?

    -Wo muss eine durch die Krankenversicherung gezahlte Geld-Prämie (Bonusprogramm) angegeben werden?
    Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 19
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

      Ist die Aufwandsentschädigung tatsächlich dem Arbeitslohn gleichgestellt?
      Anders als beim Werkstudenten-Gehalt wurden von der Aufwandsentschädigung nämlich keine Lohnsteuer und keine Rentenbeiträge abgezogen.

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        #4
        AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

        Was die die Sozialversicherungspflicht angeht, gelten bei Studenten gewisse Sonderregeln.

        In der Steuerklasse 1 fällt erst ab einem Monatslohn von ca. 890,00 € Lohnsteuer an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

          Gewerbliche Einkünfte gehören jedenfalls in die Anlage G, selbständige in die Anlage S. Kommt halt drauf an.

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            #6
            AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

            Also zwischen der Firma und mir bestand ein "normaler" Vertrag, d.h. ich hatte kein Gewerbe angemeldet und war auch nicht als Freiberufler unterwegs.
            Wo muss ich die monatliche Aufwandsentschädigung dann angeben?
            Darf ich die Entfernungspauschale für die Zeit der Diplomarbeit angeben?

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              #7
              AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

              Zitat von mp-tax Beitrag anzeigen
              ich hatte kein Gewerbe angemeldet und war auch nicht als Freiberufler unterwegs
              Es gibt sieben Einkunftsarten. Kommt nicht so drauf an wo es nicht dazugehört, sondern wo es dazugehört.

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                #8
                AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

                Wie ist das in meinem Fall?

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                  #9
                  AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

                  Wenn du dir deine Zeit während der Diplomarbeit frei einteilen konntest, also zum Beispiel nur dann in die Firma gefahren bist, wenn es dir gepasst hat, könnte man trotz der regelmäßigen monatlichen Zahlung auch die Auffassung vertreten, es handelt sich um ein Honorar für eine selbständige wissenschaftliche Tätigkeit. Dann musst du halt eine EÜR machen und dort deine Fahrtkosten als Betriebsausgaben deklarieren.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn du dir deine Zeit während der Diplomarbeit frei einteilen konntest, also zum Beispiel nur dann in die Firma gefahren bist, wenn es dir gepasst hat, könnte man trotz der regelmäßigen monatlichen Zahlung auch die Auffassung vertreten, es handelt sich um ein Honorar für eine selbständige wissenschaftliche Tätigkeit. Dann musst du halt eine EÜR machen und dort deine Fahrtkosten als Betriebsausgaben deklarieren.
                    EÜR machen? ~~~ obwohl er kein Gewerbe angemeldet hat und auch nicht als Freiberufler unterwegs war?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

                      ... und auch nicht als Freiberufler unterwegs war?
                      Das meint er! Er spricht ja auch von einem normalen Vertrag, was immer drunter zu verstehen sein mag. So ein Vertrag könnte auch eine Honorarvereinbarung sein oder eben ein Arbeitsvertrag.
                      Das kann nur der TE beurteilen, wir kennen die Vertragsinhalte nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

                        Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
                        EÜR machen? ~~~ obwohl er kein Gewerbe angemeldet hat und auch nicht als Freiberufler unterwegs war?
                        Scheinbar. Ist ja angeblich kein Arbeitslohn. Und sicher keine Miete

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                          #13
                          AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

                          Gewerblich Einkünfte können auch dann vorliegen, wenn kein Gewerbe angemeldet wurde.
                          Mfg

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                            #14
                            AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Scheinbar. Ist ja angeblich kein Arbeitslohn. Und sicher keine Miete
                            Ist eine steuerliche Beratung anzuraten, um gegebenenfalls rechtliche und steuerrechtliche Fragen zu klären?

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                              #15
                              AW: Werkstudent danach Diplomand (Aufwandsentschädigung) im Jahr 2015

                              Ich habe mir den Vertrag durchgelesen. Meiner Meinung nach sind das die wichtigsten Punkte:

                              Vertrag über die Unterstützung bei der Erarbeitung einer Masterarbeit
                              (...)
                              Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass durch diesen Vertrag kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Studenten und der Firma begründet wird.

                              (...)
                              Die Masterarbeit wird von dem Studenten überwiegend in der Firma durchgeführt.
                              (...)
                              Der Student ist in der Einteilung seiner Anwesenheits- und Bearbeitungszeit frei. Es erfolgt keine Zeiterfassung. Die bei der Firma geltenden allgemeinen Betriebszeiten sind zu beachten.
                              (...)
                              Wie gestaltet sich das nun mit der Steuererklärung?

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