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Hotelkosten als Angestellter

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Du gibst die tatsächlichen Ausgaben für die Übernachtungskosten (ohne Frühstück?) in Zeile 49 an.

    Wenn das weniger waren als die 2.600,00 € (40,00 € x 65 Tage), die dir dein AG pauschal und hoffentlich auch wirklich steuerfrei erstattet hat, dann schreibst du den Betrag, den du in Zeile 49 eingetragen hast, in die Zeile 51.

    Eine zu deinen Gunsten verbleibende Differenz gehört dann in Zeile 57.

    In die Zeilen 53 und 54 gehören die mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, also die mit Übernachtung. Nur die Anzahl der Tage ist da einzutragen!
    Falls du auch an Tagen ohne Übernachtung mehr als 8 Stunden auswärts unterwegs warst, trägst du die Anzahl dieser Tage in Zeile 52 ein.

    Damit hast du deine Auswärtstätigkeit korrekt und vollständig erklärt.

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  • Natas
    Ein Gast antwortete
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Ja gut stimmt. Dann frage ich das jetzt. Muss ich die Ausgaben und Einnahmen von meinen Hotelrechnungen in der Steuererklärung angeben?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Zitat von Natas Beitrag anzeigen
    Nun laut holzgoe soll ich die Kosten nicht angeben
    Du hattest gar nicht gefragt ob Du die Kosten angeben sollst, sondern ob die Erstattungen Deines Arbeitgebers Werbungskosten sind:

    Zitat von Natas Beitrag anzeigen
    Die 2700 Euro wurden mir auf mein Konto über das Jahr hinweg gutgeschrieben. Wo trage ich diese denn ein? Sind das Werbungskosten?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Dann würde ich aber schon präzise Angaben zu den Auswärtstätigkeiten machen, also auch die Zeilen 53 und 54 ausfüllen.

    40,00 € pauschal für Übernachtung und Verpflegungsmehraufwand kommen mir schon sehr wenig vor.

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  • Natas
    Ein Gast antwortete
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Tagegeld bei deiner Auswärtstätigkeit hast du nicht erhalten? Steht normalerweise unter Nummer 20 deiner Lohnsteuerbescheinigung

    Einen Firmenwagen muss man bei der Auswärtstätigkeit in Zeile 49 der Anlage N ankreuzen.

    Wenn die Hotels die Rechnungen direkt auf die Firma ausgestellt haben, wären die Angaben zu den Übernachtungskosten tatsächlich entbehrlich gewesen.
    Nein, ich habe kein Tagesgeld erhalten. Lediglich 40 Euro Pauschale für Hotelkosten, als Gutschrift für Reisekosten. Die Hotels konnte ich mir dann selber aussuchen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Tagegeld bei deiner Auswärtstätigkeit hast du nicht erhalten? Steht normalerweise unter Nummer 20 deiner Lohnsteuerbescheinigung

    Einen Firmenwagen muss man bei der Auswärtstätigkeit in Zeile 49 der Anlage N ankreuzen.

    Wenn die Hotels die Rechnungen direkt auf die Firma ausgestellt haben, wären die Angaben zu den Übernachtungskosten tatsächlich entbehrlich gewesen.

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  • Natas
    Ein Gast antwortete
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Nur IM ERGEBNIS richtig. Zu erklären sind die Werbungskosten schon, im Regelfall Anlage N ab Zeile 49 und dann aber auch die Erstattungen eintragen, so dass es durchaus sein KANN, dass das per Saldo Null auf Null aufgeht.

    Wenn Du die NICHT erklärst und das Finanzamt bekommt das mit, muss es sonst davon ausgehen, dass der Arbeitgeber fälschlich steuerfreie Erstattungen gezahlt hat, obwohl Du gar keine Werbungskosten hattest mangels Deiner Erklärung, so dass die dann nachzuversteuern wären.


    Danke für die Antworten,

    Nun laut holzgoe soll ich die Kosten nicht angeben und Picard777 sagt es muss angegeben werde.
    Ich habe mich für die sichere Variante von Picard entschieden und wie folgt auf dem Bild die Kosten eingetragen. Weiterhin verfügte ich über ein Auto von der Firma, wo die Fahrtkosten übernommen wurden.
    http://fs5.directupload.net/images/160203/o43yl6bu.png

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo Natas,

    wenn dein Arbeitgeber dir die Hotelkosten schon erstattet hat -> kannst du diese doch nicht mehr als Werbungskosten geltend machen, du hast doch keinen Aufwand mehr gehabt.

    Tschüß
    Nur IM ERGEBNIS richtig. Zu erklären sind die Werbungskosten schon, im Regelfall Anlage N ab Zeile 49 und dann aber auch die Erstattungen eintragen, so dass es durchaus sein KANN, dass das per Saldo Null auf Null aufgeht.

    Wenn Du die NICHT erklärst und das Finanzamt bekommt das mit, muss es sonst davon ausgehen, dass der Arbeitgeber fälschlich steuerfreie Erstattungen gezahlt hat, obwohl Du gar keine Werbungskosten hattest mangels Deiner Erklärung, so dass die dann nachzuversteuern wären.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Zum Thema Home Office wendest du dich am besten an deinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

    Steuerberatung ist nämlich nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Alternativ kannst du auch entsprechende Steuerliteratur durchlesen. Auf seriösen Internetseiten findet man aber auch zutreffende Informationen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Hotelkosten als Angestellter

    Hallo Natas,

    wenn dein Arbeitgeber dir die Hotelkosten schon erstattet hat -> kannst du diese doch nicht mehr als Werbungskosten geltend machen, du hast doch keinen Aufwand mehr gehabt.

    Tschüß

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  • Natas
    Ein Gast erstellte das Thema Hotelkosten als Angestellter.

    Hotelkosten als Angestellter

    Hallo,

    ich habe nochmals ein paar Fragen (ich hoffe das sind dann die letzten) bei denen ich nicht weiterkomme.
    Ich war als Angestellter im Vertrieb tätig und habe meine Hotelkosten (Pauschale) von der Firma zurückerstattet bekommen. Die 2700 Euro wurden mir auf mein Konto über das Jahr hinweg gutgeschrieben. Wo trage ich diese denn ein? Sind das Werbungskosten?
    Desweiteren hatte ich für mehrere Monate ein HomeOffice Büro in Anspruch genommen. Dieses zahlte mir die Firma nicht. Wo kann ich den Betrag eintragen, damit ich ihn zurückerstattet bekomme?

    Vielen Dank im Voraus
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