Hallo,
diverse Kosten für Dienstreisen und Umzug aus dienstlichen Gründen konnte ich zwar bei meinem Dienstherrn abrechnen, erhielt sie aber nur anteilig erstattet, völlig üblicher Vorgang.
1. Kann ich die restlichen, nicht erstatteten Kosten noch als Werbungskosten o.Ä. angeben?
2. Wie nehme ich die Eintragung vor? Eine nochmalige vollständige Abrechnung wäre vielleicht irreführend, denn wo gebe ich dann die erstatteten Beträge an? Allerdings kann ich schwerlich einzelne Quittungen einreichen, denn es wurden alle Belege (zu unterschiedlichen Anteilen) bereits berücksichtigt.
Es geht nicht darum, etwas doppelt abzurechnen, aber auf den Restkosten sitzen zu bleiben entspricht wohl nicht der angedachten Steuererleichterung.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
diverse Kosten für Dienstreisen und Umzug aus dienstlichen Gründen konnte ich zwar bei meinem Dienstherrn abrechnen, erhielt sie aber nur anteilig erstattet, völlig üblicher Vorgang.
1. Kann ich die restlichen, nicht erstatteten Kosten noch als Werbungskosten o.Ä. angeben?
2. Wie nehme ich die Eintragung vor? Eine nochmalige vollständige Abrechnung wäre vielleicht irreführend, denn wo gebe ich dann die erstatteten Beträge an? Allerdings kann ich schwerlich einzelne Quittungen einreichen, denn es wurden alle Belege (zu unterschiedlichen Anteilen) bereits berücksichtigt.
Es geht nicht darum, etwas doppelt abzurechnen, aber auf den Restkosten sitzen zu bleiben entspricht wohl nicht der angedachten Steuererleichterung.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
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