Zitat von Elster-Tester
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Hier geht es darum, ob der Sonderausgabenabzug nach 10a (durch Abgabe der Anlage AV) noch nach Rechtskraft des Bescheids beantragt werden kann. Das wäre IMHO selbst dann nicht gegeben, wenn das FA beim Erstellen des Bescheids gesehen hätte, dass Riesterbeiträge elektronisch übermittelt wurden, weil es, wie von mir ausgeführt, gute Gründe gibt, Riesterverträge abzuschließen, für die Zulage und Sonderausgabenabzug gewollt nicht beantragt werden.
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