Guten Abend,
Ich habe folgenden Fall:
Ich habe zwischen 2012 und Mrz. 2015 ein Masterstudium absolviert und während dieser zeit nur geringe Einkünfte gehabt.
Für das Jahr 2014 habe ich bereits eine Steuererklärung abgegeben um zu viel gezahlte Kapitaleinkünfte zurückzuerhalten. (Einen Antrag zur Verlustfestellung habe ich nicht gemacht und auch nichts weiter bezüglich dessen angekreuzt)
Nun möchte ich für das Jahr 2013 einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen da ich hier recht hohe Fortbildungskosten angeben kann.
Für das Jahr 2015 möchte ich nun im ersten Berufsjahr meinen Verlustvortrag einlösen.
Meine Frage nun: Kann ich so vorgehen obwohl ich ja schon für 2014 eine Steuererklärung abgegeben habe und was muss ich (wenn ja) für das Jahr 2015 in meiner Steuererklärung ankreuzen damit der Verlustvortrag angerechnet wird? Reicht hier das Ankreuzen des Feldes 80 im Hauptvordruck?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Beste Grüße
Ich habe folgenden Fall:
Ich habe zwischen 2012 und Mrz. 2015 ein Masterstudium absolviert und während dieser zeit nur geringe Einkünfte gehabt.
Für das Jahr 2014 habe ich bereits eine Steuererklärung abgegeben um zu viel gezahlte Kapitaleinkünfte zurückzuerhalten. (Einen Antrag zur Verlustfestellung habe ich nicht gemacht und auch nichts weiter bezüglich dessen angekreuzt)
Nun möchte ich für das Jahr 2013 einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen da ich hier recht hohe Fortbildungskosten angeben kann.
Für das Jahr 2015 möchte ich nun im ersten Berufsjahr meinen Verlustvortrag einlösen.
Meine Frage nun: Kann ich so vorgehen obwohl ich ja schon für 2014 eine Steuererklärung abgegeben habe und was muss ich (wenn ja) für das Jahr 2015 in meiner Steuererklärung ankreuzen damit der Verlustvortrag angerechnet wird? Reicht hier das Ankreuzen des Feldes 80 im Hauptvordruck?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Beste Grüße
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