Im Jahr 2002 wählte ich die Entgeltumwandlung als Altersvorsorge gewählt. Mir wurden dabei in den Folgejahren von meinen 13. Monatsgehalt ein Teil abgezogen. Auf diesen Betrag sind keine Steuern und Sozial Abgaben angefallen. Nun ist der Leistungsfall eingetreten und ich habe die Direktversicherung als Einmalzahlung erhalten. Von meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde mir mitgeteilt, das hierfür die fünftel-Regelung angewandt wird. In welche Anlage der Einkommens- Steuererklärung und welche Zeile muss ich dieses angeben?
Danke schon mal im vor raus!
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