Hallo werte Freunde,
vielleicht kann mir ja einer diese Frage beantworten.
Meine Tochter hat eine Ausbildung am 01.08.2012 zur Erzieherin begonnen.
2012 hat Sie 250 € Einnahmen gehabt und 25 € Steuern bezahlt. (Musste über Steuerkarte laufen)
2013 hat Sie 500 € Einnahmen gehabt und 20 € Steuern bezahlt.
2014 hat Sie 7600 € Einnahmen gehabt und 500 € Steuern gezahlt.
2015 hat Sie nun die Ausbildung erfolgreich beendet und hier
24550 € bekommen und 2600 € Steuern bezahlt.
Da Sie bis jetzt noch keine Anträge gestellt hat. Sind wir am überlegen ob es sinnvoll ist ALLE Anträge
mit Verlustvortrag durchzuführen.
Laut den Berechnungen bekommt Sie auch ohne diesen Verlustvortrag alle in den Jahren 2012; 2013 und
2014 gezahlten Steuern erstattet. Doch dieses ist nicht soviel wie Sie insgesamt ausgegeben hat.
Wenn ich nun aber die jährlich anfallenden Fahrtkosten addiere komme ich nicht über die jährlich 1000,- € angesetzte Pauschale.
Da ich noch Nie mit dem Verlustvortrag gearbeitet habe, ist meine Frage nun ob dieses überhaupt durchführbar und sinnvoll ist.
Hatte mir nämlich gedacht das Sie 2015 sehr viel Steuern bezahlt hat und eventuell dieses greifen könnte.
Ich weiß das das Gesetzt für Ausbildungskosten geändert worden ist,.
Das Bundesfinanzhof hält diese Gesetzesänderung, das die Kosten nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt
werden, als Verfassungswidrig. Daher steht die Entscheidung noch aus.
Über eine Antwort von Euch würde ich mich freuen.
Mit besten Grüßen
Haggy
vielleicht kann mir ja einer diese Frage beantworten.
Meine Tochter hat eine Ausbildung am 01.08.2012 zur Erzieherin begonnen.
2012 hat Sie 250 € Einnahmen gehabt und 25 € Steuern bezahlt. (Musste über Steuerkarte laufen)
2013 hat Sie 500 € Einnahmen gehabt und 20 € Steuern bezahlt.
2014 hat Sie 7600 € Einnahmen gehabt und 500 € Steuern gezahlt.
2015 hat Sie nun die Ausbildung erfolgreich beendet und hier
24550 € bekommen und 2600 € Steuern bezahlt.
Da Sie bis jetzt noch keine Anträge gestellt hat. Sind wir am überlegen ob es sinnvoll ist ALLE Anträge
mit Verlustvortrag durchzuführen.
Laut den Berechnungen bekommt Sie auch ohne diesen Verlustvortrag alle in den Jahren 2012; 2013 und
2014 gezahlten Steuern erstattet. Doch dieses ist nicht soviel wie Sie insgesamt ausgegeben hat.
Wenn ich nun aber die jährlich anfallenden Fahrtkosten addiere komme ich nicht über die jährlich 1000,- € angesetzte Pauschale.
Da ich noch Nie mit dem Verlustvortrag gearbeitet habe, ist meine Frage nun ob dieses überhaupt durchführbar und sinnvoll ist.
Hatte mir nämlich gedacht das Sie 2015 sehr viel Steuern bezahlt hat und eventuell dieses greifen könnte.
Ich weiß das das Gesetzt für Ausbildungskosten geändert worden ist,.
Das Bundesfinanzhof hält diese Gesetzesänderung, das die Kosten nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt
werden, als Verfassungswidrig. Daher steht die Entscheidung noch aus.
Über eine Antwort von Euch würde ich mich freuen.
Mit besten Grüßen
Haggy
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