Guten Tag,
aufgrund Schließung eines Werkes wurde ich betriebsbedingt entlassen und habe eine Abfindung erhalten.
Diese finde ich im Ausdruck der el.Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre)
wieder. Auch ist dort unter 11. die Einbehaltene Lohnsteuer sowie unter 12. der Soli angegeben.
Daraus schließe ich, dass die Abfindung bereits besteuert wurde.
Gebe ich diese 3 Punkte allerdings in WISO ein, muss ich auf einmal nachzahlen, statt etwas rauszubekommen. Der Unterschied beträgt
mehrere hundert Euros.
Ist das korrekt?
WISO meldet mir:
"Zu den Entschädigungen für mehrere Jahre lt. Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung: Erfassen Sie bitte die Ausgaben, die direkt den Entschädigungen und dem Arbeitslohn für mehrere Jahre zuzuordnen sind, in der folgenden Eingabemaske."
Leider ist dort nicht weiter aufgelistet, was dazugehört. Muss ich hier vielleicht noch irgendwelche Angaben machen?
Die Abfindung wurde ohne anwaltlichen Beistand ö.ä. ausgehandelt und stand mir nach Auszahlung frei zur Verfügung. Was für Ausgaben damit gemeint sein könnten, ist mir nicht klar.
Ist es also korrekt, dass die Abfindung nicht nur auf der Lohnabrechnung, sondern auch noch zusätzlich in der Steuererklärung besteuert wird?
Vielen Dank schon mal für aussagekräftige Antworten!
aufgrund Schließung eines Werkes wurde ich betriebsbedingt entlassen und habe eine Abfindung erhalten.
Diese finde ich im Ausdruck der el.Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre)
wieder. Auch ist dort unter 11. die Einbehaltene Lohnsteuer sowie unter 12. der Soli angegeben.
Daraus schließe ich, dass die Abfindung bereits besteuert wurde.
Gebe ich diese 3 Punkte allerdings in WISO ein, muss ich auf einmal nachzahlen, statt etwas rauszubekommen. Der Unterschied beträgt
mehrere hundert Euros.
Ist das korrekt?
WISO meldet mir:
"Zu den Entschädigungen für mehrere Jahre lt. Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung: Erfassen Sie bitte die Ausgaben, die direkt den Entschädigungen und dem Arbeitslohn für mehrere Jahre zuzuordnen sind, in der folgenden Eingabemaske."
Leider ist dort nicht weiter aufgelistet, was dazugehört. Muss ich hier vielleicht noch irgendwelche Angaben machen?
Die Abfindung wurde ohne anwaltlichen Beistand ö.ä. ausgehandelt und stand mir nach Auszahlung frei zur Verfügung. Was für Ausgaben damit gemeint sein könnten, ist mir nicht klar.
Ist es also korrekt, dass die Abfindung nicht nur auf der Lohnabrechnung, sondern auch noch zusätzlich in der Steuererklärung besteuert wird?
Vielen Dank schon mal für aussagekräftige Antworten!
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