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Abfindung doppelt besteuert?

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    #16
    AW: Abfindung doppelt besteuert?

    Die Berechnung ist nicht ganz trivial, das gilt insbesondere für die Lohnsteuer!

    Abgeben musst du die Steuererklärung sowieso, da du in diesem Fall zur Abgabe verpflichtet bist (§ 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG)

    Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber du solltest dich mit einer Nachzahlung gedanklich anfreunden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Abfindung doppelt besteuert?

      Zitat von Wildcarts Beitrag anzeigen
      Ich habe übrigens keinen Steuerberater, sondern EIN Steuerberater, den ich fragen konnte (ein Bekannter eines ehemaligen Arbeitskollegen), hat mir zu der 1/5Regel geraten.
      Zur 1/5Regel kann Dir keiner raten. Die ermäßigte Besteuerung der Abfindung erfolgt dann, wenn die Bedingungen erfüllt sind, nicht wenn Du das willst oder ein Steuerberater dazu rät. Bestenfalls kann der Arbeitgeber bei der Auszahlung den ELStAM-Daten entnehmen, dass die Fünftelregelung anzuwenden wäre. Ansonsten erfolgt die Berechnung nicht in der Steuererklärung über ELSTER, sondern durch das FA und wird im Steuerbescheid korrigiert - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindun...inkunften.html

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