AW: Abfindung doppelt besteuert?
Die Berechnung ist nicht ganz trivial, das gilt insbesondere für die Lohnsteuer!
Abgeben musst du die Steuererklärung sowieso, da du in diesem Fall zur Abgabe verpflichtet bist (§ 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG)
Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber du solltest dich mit einer Nachzahlung gedanklich anfreunden.
Die Berechnung ist nicht ganz trivial, das gilt insbesondere für die Lohnsteuer!
Abgeben musst du die Steuererklärung sowieso, da du in diesem Fall zur Abgabe verpflichtet bist (§ 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG)
Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber du solltest dich mit einer Nachzahlung gedanklich anfreunden.
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