Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

1% Prozent Regel

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    1% Prozent Regel

    Hallo zusammen,

    mal zwei kleine Fragen.

    Erste Frage:
    Ich fahre seit 02.07.2015 ein Firmenfahrzeug, nach der 1% Regel versteuert, kann ich das Fahrtenbuch mit meiner Steuererklärung abgeben und geltend machen?

    Zweite Frage:
    Einige Wegstrecken zur Arbeitsstätte bin ich nicht von zu Hause, sondern von Verwandten, aus familiären Gründen, aus gefahren, weil ich bei diesen im Haus wohnen konnte, die Arbeitsstätte war nicht in der Nähe der Unterkunft, sondern in der Nähe meines tatsächlichen Wohnortes, rund 650 Kilometer entfernt. Wie muss ich diese Fahrten im Fahrtenbuch angeben und wie werden diese Fahrten bewertet?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    AW: 1% Prozent Regel

    Du bist bei der Einkommensteuerklärung nicht an das beim Lohnsteuerabzug angewandte Verfahren gebunden.

    Wenn du nach tatsächlichen Kosten aufgrund eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs abrechnen willst, ist es aber nicht damit getan, dein Fahrtenbuch abzugeben.

    - - - Aktualisiert - - -

    Wie muss ich diese Fahrten im Fahrtenbuch angeben und wie werden diese Fahrten bewertet?
    Fahrten aus privatem Anlass und dazu gehören Verwandtenbesuche sicherlich, sind nach meiner unverbindlichen Meinung Privatfahrten.

    Mit dem Projekt Elster hat diese Frage aber nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: 1% Prozent Regel

      1) Deine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale abgerechnet. Ob du hierzu einen Firmenwagen nutzt oder nicht ist egal.
      Was du über das Fahrtenbuch erreichen kannst, ist eine Berichtigung des vom AG versteuerten geldwerten Vorteils. Hier reicht das Fahrtenbuch alleine aber nicht.
      Den Berichtigungsbetrag musst du selbst ermitteln und die hierfür nötigen Unterlagen der Steuererklärung beilegen (Fahrtenbuch, Bestätigung des AG über die Ermittlung des geldwerten Vorteils, Gehaltsabrechnung mit Ausweis des geldwerten Vorteils, Bestätigung des AG über die gesamtkosten des PKW)

      2) Im Fahrtenbuch musst du die Fahrten natürlich angeben und m. E. als private Fahrt. Wobei dies für 1) unerheblich ist, da Fahrten zwischen Whg. und erster Tätigkeitsstätte für die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode auch als Privatfahrten zählen.
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 16.02.2016, 14:03.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: 1% Prozent Regel

        Entfernungspauschale gibt es aber nur , wenn der geldwerte Vorteil durch 0,03-Regelung oder tatsächliche Kosten versteuert wurde.

        Siehe : http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...=n&d=x&t=x#nr4
        Zuletzt geändert von Elster-Tester; 16.02.2016, 17:40.
        Mfg

        Kommentar

        Lädt...
        X