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Privatentnahmen aus einem Einzelunternehmen nochmals zu versteuern?

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    Privatentnahmen aus einem Einzelunternehmen nochmals zu versteuern?

    Hallo,
    angenommen ich hätte jetzt ein Einzelunternehmen und würde mir gemäß dem monatlichen Gewinn des Unternehmens von z.B. 10.000€ jeden Monat eine Privatentnahme von 1000€ genehmigen. Auf Ebene des Einzelunternehmens sind die 10.000€ inklusive den entnommenen 1000 ja bereits versteuert im Rahmen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw.
    Muss ich als Privatmann dann nochmals für mich privat eine Einkommensteuererklärung machen, wo ich die 1000€ angebe? oder sind die 1000€ dann schon gleichzusetzen mit einem Arbeitgeberlohn?

    Oder ist quasi der gesamte Gewinn des Einzelunternehmens ein Bestandteil meiner privaten Einkommensteuererklärung?


    Leider hab ich das alles noch nicht komplett verstanden. Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Danke schon einmal im Voraus

    #2
    AW: Privatentnahmen aus einem Einzelunternehmen nochmals zu versteuern?

    Bei einem Gewinn von 120.000 Euro wird Dir ein Steuerberater sicher gern unter die Arme greifen

    Kommentar


      #3
      AW: Privatentnahmen aus einem Einzelunternehmen nochmals zu versteuern?

      Oder ist quasi der gesamte Gewinn des Einzelunternehmens ein Bestandteil meiner privaten Einkommensteuererklärung?
      Ich empfehle dringend den Gang zum Steuerberater!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Privatentnahmen aus einem Einzelunternehmen nochmals zu versteuern?

        Danke für die bisherigen Antworten.

        Wahrscheinlich hab ich es nicht so deutlich erklärt und mir ist auch klar, dass ein Steuerberater die beste Hilfe ist.
        Vielleicht ist das verständlicher: Die Einkünfte des Einzelunternehmens (120.000€ - Werbungskosten) sind ja Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Muss ich dann in meiner privaten Einkommensteuererklärung nochmals die 12.000€ Privatentnahme als Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbebetrieb angeben?
        Dass Privatentnahmen den zu versteuernden Gewinn des Einzelunternehmens nicht beeinflussen ist mir dabei bewusst.


        Gruß

        Mori94

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          #5
          AW: Privatentnahmen aus einem Einzelunternehmen nochmals zu versteuern?

          Dass Privatentnahmen den zu versteuernden Gewinn des Einzelunternehmens nicht beeinflussen ist mir dabei bewusst.
          Wie kommst du dann auf die Idee, die bereits beim Gewinn versteuerten Privatentnahmen ein zweites Mal der Einkommensteuer zu unterwerfen?

          Außerdem machst du als Einzelunternehmer keine zwei Einkommensteuererklärungen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Privatentnahmen aus einem Einzelunternehmen nochmals zu versteuern?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wie kommst du dann auf die Idee, die bereits beim Gewinn versteuerten Privatentnahmen ein zweites Mal der Einkommensteuer zu unterwerfen?

            Außerdem machst du als Einzelunternehmer keine zwei Einkommensteuererklärungen.

            Stimmt, das wäre wirklich unsinnig. Meine Frage ist damit beantwortet. Besten Dank!

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              #7
              AW: Privatentnahmen aus einem Einzelunternehmen nochmals zu versteuern?

              Die Versteuerung einer Entnahme bei Dir würde ja nur Sinn machen, wenn Du die Entnahme als Betriebsausgabe abziehen könntest. Ist aber gerade nicht der Fall.

              § 4 Abs. 1 EStG ist die Vorschrift, die dir Dein steuerlicher Berater sicherlich gerne näher bringt. Denn hier ist ein Forum zu Elster.

              Ist das o.k., wenn ich den Thread hier schließe ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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