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Dienst-Fahrrad

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    Dienst-Fahrrad

    Seit letztem Jahr nutze ich ein Dienstfahrrad (über Jobrad). Es ist wohl dem Dienstwagen gleichgestellt, allerdings braucht man keinen Nachweis bei privater Nutzung anlegen und bei normalen Bikes und Pedelecs auch nicht die km des Dienstweges beachten.
    Aber wo und wie trage ich die Daten für das Dienstrad in der Einkommensteuererklärung ein?

    #2
    AW: Dienst-Fahrrad

    welche Kosten?

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      #3
      AW: Dienst-Fahrrad

      Hallo Kloebi,
      Kosten sind die monatlichen Zahlungen und der Geldwerte Vorteil. Denn die Raten werden vom Bruttogehalt i.S. Einer Entgeld- Umwandlung abgezogen.

      Gruß, Gefdoc

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        #4
        AW: Dienst-Fahrrad

        Du kannst nur die Entfernungspauschale in der Steuererklärung angeben.

        Alles andere ist nicht absetzbar.

        Der unentgeltliche Vorteil erst recht nicht, schließlich entfällt der nur auf die Privatnutzung und die ist ja nicht abzugsfähig.
        Mfg

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