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Ausbildung <> Studium, Verlustvortrag?

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    Ausbildung <> Studium, Verlustvortrag?

    Hallo,
    Ich habe das Gymnasium bis zur 11. Klasse besucht.
    Danach habe eine Ausbildung als Assistentin für Hotel und Tourismus bei der Blindow Schule gemacht.
    Die kosten der 3 Jährigen Ausbildung habe ich selber bezahlt. 2012, 13 bis 10/2014. (rd. 10T Eur)
    Von 10/2014 bis 5/2015 war ich arbeitssuchend.
    Dann habe ich zunächst ein Praktikum in Hamburg und auch eine Arbeit dort gefunden.

    Lt. meiner ersten Steuererklärung(gerade gemacht) bekomme ich alle 2015 gezahlten Steuern wieder.
    Nun meint ein Bekannter das ich die Ausbildungskosten als Verlustvortrag geltend machen kann.

    Stimmt das? und wenn ja wie.
    Google hat bisher immer nur Beispiele von Studenten gebracht.
    Ist das da anders als bei einer kostenpflichtigen Schulischen Ausbildung?
    Vielen Dank
    Max

    #2
    AW: Ausbildung &lt;&gt; Studium, Verlustvortrag?

    Und was hat die Frage jetzt mit dem Projekt ELSTER -elektronische Steuererklärung- zu tun? Nichts!

    Die Kosten einer Erstausbildung können nach geltendem Recht in gewissem Umfang als Sonderausgaben in Ansatz gebracht werden, das führt aber nie zu einem Verlustvortrag!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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