Hallo zusammen,
ich weiß, dass es hier schon einige Threads zu dem Thema gibt, aber eine definitive Aussage und Handlungsanleitung für mich konnte ich daraus nicht ableiten...
Situation:
08/2008 - 02/2012: Berufsausbildung/duales Studium: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt, Kosten für Bücher etc. vom AG übernommen, zu Hause gewohnt
02/2012 - 06/2012: Vollzeittätigkeit: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt
08/2012 - 12/2014: Vollzeitstudium im Ausland: Studiengebühren vom damaligen und heutigen AG übernommen, Wohnkosten von Eltern übernommen, Lebenshaltungskosten und Ausgaben für Bücher etc. selbst getragen, geringfügig (400€) beschäftigt beim damaligen und heutigen AG
Anfang 2013: Erste Steuererklärung für 2012 gemacht
Anfang 2014: Steuererklärung für 2013 gemacht
09/2014 - heute: Vollzeittätigkeit: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt
Anfang 2015: Steuererklärung für 2014 gemacht
Jetzt steht ja bald die Steuererklärung für 2015 an, und ich frage mich, ob ich da noch nachträglich irgendwas anrechnen lassen kann für mein Zweitstudium im Ausland, welches ich von 2012 - 2014 absolviert habe? Habe in meinen bisherigen Steuererklärungen nichts diesbezüglich angegeben.
Nun wies mich ein Freund darauf hin, dass ich evtl. Kosten für dieses Studium angeben kann und so eine Steuerrückerstattung erhalten könnte.
Ist das der Fall, und wenn ja, was kann/muss ich angeben? Wie sieht es mit Belegen dafür aus? Ich hab jetzt nicht mehr die Quittungen für meine gekauften Bücher o.ä.
Danke und Gruß
gerrard
ich weiß, dass es hier schon einige Threads zu dem Thema gibt, aber eine definitive Aussage und Handlungsanleitung für mich konnte ich daraus nicht ableiten...
Situation:
08/2008 - 02/2012: Berufsausbildung/duales Studium: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt, Kosten für Bücher etc. vom AG übernommen, zu Hause gewohnt
02/2012 - 06/2012: Vollzeittätigkeit: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt
08/2012 - 12/2014: Vollzeitstudium im Ausland: Studiengebühren vom damaligen und heutigen AG übernommen, Wohnkosten von Eltern übernommen, Lebenshaltungskosten und Ausgaben für Bücher etc. selbst getragen, geringfügig (400€) beschäftigt beim damaligen und heutigen AG
Anfang 2013: Erste Steuererklärung für 2012 gemacht
Anfang 2014: Steuererklärung für 2013 gemacht
09/2014 - heute: Vollzeittätigkeit: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt
Anfang 2015: Steuererklärung für 2014 gemacht
Jetzt steht ja bald die Steuererklärung für 2015 an, und ich frage mich, ob ich da noch nachträglich irgendwas anrechnen lassen kann für mein Zweitstudium im Ausland, welches ich von 2012 - 2014 absolviert habe? Habe in meinen bisherigen Steuererklärungen nichts diesbezüglich angegeben.
Nun wies mich ein Freund darauf hin, dass ich evtl. Kosten für dieses Studium angeben kann und so eine Steuerrückerstattung erhalten könnte.
Ist das der Fall, und wenn ja, was kann/muss ich angeben? Wie sieht es mit Belegen dafür aus? Ich hab jetzt nicht mehr die Quittungen für meine gekauften Bücher o.ä.
Danke und Gruß
gerrard
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