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Zweitstudium

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    Zweitstudium

    Hallo

    Ich sitze gerade an meiner Steuerklärung und habe ein paar Fragen!

    Ich habe im Juni mein Masterstudium beendet und danach angefangen bei einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten.

    Das Masterstudium kann ich als Werbungskosten eintragen oder (Studienkosten, Krankenkassenbeitrag, Miete da ich nicht in meiner Heimat studiert habe?)

    Weiterhin habe ich gelesen das wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma ist man die doppelte Strecke an Fahrtkosten geltend machen kann, war doch richtig oder ?

    Danke für eure Antworten

    #2
    AW: Zweitstudium

    Deine Fragen haben mit ELSTER -elektronische Steuererklärung- überhaupt nichts zu tun!

    Informiere dich bitte selbst, denn Steuerberatung ist uns hier nicht erlaubt:

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...LIuaWNNswmxwlA

    http://www.finanztip.de/zweitstudium/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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