Ich habe im vergangenen Jahr während 4 Monaten in Deutschland gelebt. Während 5 Monaten wurde mir daher ein Lohn in Deutschland bezahlt. Ursprünglich wollte ich länger bleiben und wurde somit als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft.
Nun wollte ich meine Steuererklärung via ElsterOnline machen, aber da geht die Registrierung leider nicht, da ich nicht mehr in Deutschland wohnhaft bin. Ich habe nun mehrere Fragen:
- Ich gehe davon aus, dass ich das Formular "011 - ESt 1 C 2015 - Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen" auf https://www.formulare-bfinv.de/ ausfüllen muss. Ist das richtig und muss ich noch ein weiteres Formular einreichen?
- Sehe ich es richtig, dass ich dieses Formular per Post an mein zuständiges Finanzamt einreichen muss?
- Wie lange dauert die Bearbeitung ungefähr? Bzw. wann bekomme ich eine allfällige Rückerstattung?
- Ich habe in 5 Monaten ungefähr 18.500 Brutto verdient. Meine Frau war nicht arbeitstätig. Steuern bezahlt: 1930 + 100 (Solidaritätszuschlag) + 170 (Kirchensteuer). Bekomme ich da überhaupt etwas zurück wenn ich jetzt in der Schweiz wohne und nur 4 Monate in Deutschland war?
- Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung einreiche? Bei meiner Abmeldung in DE habe ich keine Adresse hinterlassen, mein alter Arbeitgeber hat jedoch meine neue Anschrift.
Besten Dank,
Stefan
Nun wollte ich meine Steuererklärung via ElsterOnline machen, aber da geht die Registrierung leider nicht, da ich nicht mehr in Deutschland wohnhaft bin. Ich habe nun mehrere Fragen:
- Ich gehe davon aus, dass ich das Formular "011 - ESt 1 C 2015 - Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen" auf https://www.formulare-bfinv.de/ ausfüllen muss. Ist das richtig und muss ich noch ein weiteres Formular einreichen?
- Sehe ich es richtig, dass ich dieses Formular per Post an mein zuständiges Finanzamt einreichen muss?
- Wie lange dauert die Bearbeitung ungefähr? Bzw. wann bekomme ich eine allfällige Rückerstattung?
- Ich habe in 5 Monaten ungefähr 18.500 Brutto verdient. Meine Frau war nicht arbeitstätig. Steuern bezahlt: 1930 + 100 (Solidaritätszuschlag) + 170 (Kirchensteuer). Bekomme ich da überhaupt etwas zurück wenn ich jetzt in der Schweiz wohne und nur 4 Monate in Deutschland war?
- Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung einreiche? Bei meiner Abmeldung in DE habe ich keine Adresse hinterlassen, mein alter Arbeitgeber hat jedoch meine neue Anschrift.
Besten Dank,
Stefan
Kommentar