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Arbeitzszimmer Folgejahre

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    Arbeitzszimmer Folgejahre

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Arbeitszimmer, da ich nirgends klare Antworten finden konnte. Ich habe 2014 ein Arbeitszimmer in Vollzeitbeschäftigung abgesetzt. Muss ich jetzt für 2015 das ganze Prozedere wieder dürchführen, d.h. Grundriss des Hauses, Nachweise über laufende Kosten wie Finanzierungszinsen, Wasser, Strom, Heizung usw. oder kann ich mich auf die Daten des letzten Lohnsteuerjahresausgleich berufen?

    Vielen Dank für die Antwort

    #2
    AW: Arbeitzszimmer Folgejahre

    Grundriss des Hauses, Nachweise über laufende Kosten wie Finanzierungszinsen, Wasser, Strom, Heizung usw. oder kann ich mich auf die Daten des letzten Lohnsteuerjahresausgleich berufen?
    Es gibt beim Finanzamt nur noch eine Einkommensteuererklärung und keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr und das schon seit vielen Jahren!

    Laufende Kosten ändern sich jährlich, also gehört eine Aufstellung darüber auch jährlich beigefügt. Pläne und Wohnflächenberechnung brauchst du natürlich nicht mehr beizufügen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Arbeitzszimmer Folgejahre

      Bist Du Arbeitgeber, der eine Lohnsteuerbescheinigung für seine Arbeitnehmer erstellt ? Falls nein, dann teile uns bitte das richtige Unterforum mit.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Arbeitzszimmer Folgejahre

        Vielen Dank für die Antworten. Ich wusste nicht genau in welches Unterforum ich "gehöre", da ich ja eine allgemeine Frage hatte.
        Ich bin Arbeitnehmer und erstelle seit über 25 Jahren meine Einkommensteuererklärung selber, daher ist bei mir immer noch Lohnsteuerjahresausgleich im Kopf ;-).

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