Hallo,
ich habe eine Frage zum Arbeitszimmer, da ich nirgends klare Antworten finden konnte. Ich habe 2014 ein Arbeitszimmer in Vollzeitbeschäftigung abgesetzt. Muss ich jetzt für 2015 das ganze Prozedere wieder dürchführen, d.h. Grundriss des Hauses, Nachweise über laufende Kosten wie Finanzierungszinsen, Wasser, Strom, Heizung usw. oder kann ich mich auf die Daten des letzten Lohnsteuerjahresausgleich berufen?
Vielen Dank für die Antwort
ich habe eine Frage zum Arbeitszimmer, da ich nirgends klare Antworten finden konnte. Ich habe 2014 ein Arbeitszimmer in Vollzeitbeschäftigung abgesetzt. Muss ich jetzt für 2015 das ganze Prozedere wieder dürchführen, d.h. Grundriss des Hauses, Nachweise über laufende Kosten wie Finanzierungszinsen, Wasser, Strom, Heizung usw. oder kann ich mich auf die Daten des letzten Lohnsteuerjahresausgleich berufen?
Vielen Dank für die Antwort
Kommentar