Die Kapitalabfindung wurde im Dezember 2015 mit Steuerklasse 1 ausbezahlt. Steuer wurde von der Gesellschaft keine abgeführt da der Betrag unterhalb der Bemessungsgrenze liegt. Der Betrag erscheint in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Ziffer 9 (Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre). Die Daten wurden elektronisch abgerufen und in meine Steuersoftware Buhl WISO Mac übernommen. Mit der erfolgt auch die Übertragung an ELSTER.
Zur Minderung der Steuerprogression sieht das EStG in § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. V. mit § 34 Abs. 1 die sog. Fünftelungsregelung vor. Danach beträgt die Einkommensteuer auf Einkünfte, die die Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellen, das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte (reduziert um den Versorgungsfreibetrag) verminderte zu versteuernde Einkommen und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.
Offenbar rechnet das Programm falsch.
Es kommt eine Nachzahlung von 10.000 € für das Jahr 2015. Das kann nicht sein.
Was muss ich ändern bzw. wo eintragen?
Das Einkommen vom Hauptarbeitgeber und die Ausgaben Werbungskosten etc. 2015 sind vergleichbar mit 2014!
Da kommt die Nachzahlung nicht her.
Zur Minderung der Steuerprogression sieht das EStG in § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. V. mit § 34 Abs. 1 die sog. Fünftelungsregelung vor. Danach beträgt die Einkommensteuer auf Einkünfte, die die Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellen, das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte (reduziert um den Versorgungsfreibetrag) verminderte zu versteuernde Einkommen und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte.
Offenbar rechnet das Programm falsch.
Es kommt eine Nachzahlung von 10.000 € für das Jahr 2015. Das kann nicht sein.
Was muss ich ändern bzw. wo eintragen?
Das Einkommen vom Hauptarbeitgeber und die Ausgaben Werbungskosten etc. 2015 sind vergleichbar mit 2014!
Da kommt die Nachzahlung nicht her.
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